Bundesverwaltungsgericht: Schweizer Kinder von Ausländerinnen müssen ausreisen

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Bundesverwaltungsgericht: Schweizer Kinder von Ausländerinnen müssen ausreisen

Zurück an die Elfenbeinküste: Zwei Ausländerinnen werden ausgeliefert, obwohl sie Kinder von Schweizer Männer haben.

Zwei Frauen aus der Elfenbeinküste reisten illegal in die Schweiz ein. Beide brachten später ein Kind von einem Schweizer Mann zur Welt, ohne den jeweiligen Vater zu heiraten. Die Kinder erhielten durch ihre Väter das Schweizer Bürgerrecht. Die Ausländerbehörde verweigerte den Müttern das Aufenthaltsrecht - obwohl diese argumentierten, ihre Kinder hätten wie jeder Schweizer Staatsbürger das Recht, hier zu leben.

In der Folge mussten die Richter entscheiden, ob man ein Kind mit Schweizer Pass zwingen kann, seiner Mutter ins Ausland zu folgen. Die Richter argumentierten, dass sich ausländische Frauen mit der Geburt eines Kindes von einem Schweizer Mann nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht sichern könnten. Das Recht auf Verbleib in der Schweiz sei den Aspekten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gegenüberzustellen. Dabei müsse berücksichtigt werden, ob der ausländische Elternteil missbräuchlich gehandelt oder sich sonst inkorrekt verhalten habe.

Im vorliegenden Fall hätten die Frauen ihre Kinder womöglich instrumentalisiert, um in der Schweiz bleiben zu können. Ihr Verhalten grenze an Rechtsmissbrauch. Zudem seien sie sozialhilfeabhängig und schlecht integriert. Deshalb erhalten die Frauen kein Aufenthaltsrecht und müssen mit ihren Kindern das Land verlassen.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.04.2010 (C-285/2006)