Bundesrat will nächtlichen Alkoholverkauf verbieten

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Alkoholgesetz: Fokus auf Jugendschutz und Erhältlichkeit von Alkohol in der Nacht

Der Bundesrat hat am 07.09.2011 den Ergebnisbericht über die Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes zur Kenntnis genommen und Grundsatzentscheide für das weitere Vorgehen gefällt. Der Staat wird die Alkoholherstellung von veralteten Einschränkungen befreien. Zudem wird die Branche in den Genuss gezielter Steuererleichterungen kommen. Alkohol, der in festen Lebensmitteln verwendet wird, soll von der Steuer befreit werden. Die Werbebeschränkungen für Spirituosen werden etwas gelockert, bleiben jedoch strenger als jene für Wein und Bier. Von preislichen Massnahmen wird Abstand genommen. Im Hinblick auf die Botschaft legt der Bundesrat zwei Schwerpunkte. Der Jugendschutz soll gestärkt und die Erhältlichkeit von Alkohol in der Nacht eingedämmt werden.

Der Bundesrat will mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes ein überholtes Rechtssystem an die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anpassen. Er schlägt vor, die zahlreichen Produktionsbeschränkungen, die noch aus der Zeit der "Kartoffelschnapspest" stammen, durch modernere Instrumente zu ersetzen, die vor allem der Steuersicherung dienen. Die geplante Aufhebung dreier Monopole - Herstellung und Einfuhr von Ethanol sowie Herstellung von Spirituosen - und die Aufhebung von 41 der 43 staatlichen Bewilligungen stiessen in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Gezielte und mit den internationalen Abkommen vereinbare Steuererleichterungen sollen die Branche entlasten. Dazu beitragen wird auch die Steuerbefreiung des Alkohols, welcher bei der Herstellung fester Lebensmittel eingesetzt wird.

Im Bereich der Werbung bestätigte der Bundesrat die im Rahmen der Vernehmlassung unterbreiteten Vorschläge, die insbesondere eine leichte Lockerung der Werbung für Spirituosen vorsehen. Generell sollen für Spirituosen jedoch weiterhin strengere Werbebeschränkungen gelten als für Wein und Bier.

Mehr Wirkung beim Jugendschutz

Breit abgestützt ist der Konsens über die Notwendigkeit, die Jugend vor den kurz-, aber auch langfristigen Schäden eines vorzeitigen oder übermässigen Alkoholkonsums zu schützen. Deshalb beabsichtigt der Bundesrat, dem Jugendschutz mehr Gewicht einzuräumen. Vor diesem Hintergrund bestätigt er verschiedene der bereits im Vernehmlassungsverfahren vorgeschlagenen Massnahmen: Das gesetzliche Mindestalter für die Abgabe alkoholischer Getränke (18 Jahre für Spirituosen, 16 Jahre für Bier und Wein) in Kombination mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung von Testkäufen und dem Verbot, alkoholische Getränke an Minderjährige weiterzugeben, tragen dazu bei, dass die Jugendschutzbestimmungen wirkungsvoller umgesetzt werden können. Die Harmonisierung des sogenannten Sirupartikels auf Bundesebene verpflichtet die Ausschankbetriebe zum Angebot dreier alkoholfreier Getränke, die billiger als das günstigste alkoholische Getränk gleicher Menge sind. Diese Vorschrift soll nicht nur den Konsum alkoholfreier Getränke fördern, sondern auch den Ausschank von Alkoholika zu Tiefstpreisen einschränken. Schliesslich sollen Degustationen, Gratisabgaben und Automatenverkauf nur zugelassen sein, soweit der Schutz der Jugend sichergestellt ist.

Einführung eines „Nachtregimes" für den Alkoholverkauf

Zusätzlich zum Jugendschutz, der flächendeckend gewährleistet werden soll, erachtet der Bundesrat Massnahmen gegen neue Brennpunkte als unabdingbar. So sollen gezielte Massnahmen dem exzessiven Alkoholkonsum in der Nacht Grenzen setzen. Namentlich die kantonalen und kommunalen Behörden verlangen nach wirksamen Instrumenten. Neben dem Schutz der öffentlichen Gesundheit im Allgemeinen und dem Schutz der Jugend im Besonderen geht es auch darum, indirekt die vom Alkohol mitverursachten gesellschaftlichen Schäden, namentlich Lärm, Gewalt, Vandalismus, Unfälle und Unrat, zu bekämpfen. Deshalb schlägt der Bundesrat zwei Massnahmen zur Einführung eines „Nachtregimes" im Alkoholverkauf vor: Von 22 Uhr bis 6 Uhr soll im Detailhandel kein Alkohol mehr gekauft werden können und in den Ausschankbetrieben keine Lockvogelangebote mehr möglich sein. Um den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen, sind diese Massnahmen als eidgenössischer Standard gedacht, der bei Bedarf von den Kantonen ergänzt werden kann.

Rückläufiger Gesamtkonsum rechtfertigt keine generelle Preiserhöhung

Nach eingehender Prüfung verzichtet der Bundesrat auf Massnahmen im Bereich der Preisbildung. Sämtliche Massnahmen, die gegen Billigstangebote von alkoholischen Getränken geprüft wurden, erwiesen sich als zu wenig gezielt, als unverhältnismässig und/oder als zu wenig wirksam. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Pro-Kopf-Konsum von Alkohol in den letzten zwanzig Jahren um 20 Prozent gesunken ist. Dieser rückläufige Trend, der sich auch 2010 bestätigte, gibt keinen Anlass zu generellen Preiserhöhungen für alkoholische Getränke. Entsprechend verbleibt auch der Steuersatz für Spirituosen unverändert bei 29 CHF pro Liter reinen Alkohols.

Privatisierung von Alcosuisse und Zukunft der EAV

Der Bundesrat nahm des weiteren zur Kenntnis, dass die Privatisierung von Alcosuisse, dem Profitcenter der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV), auf breite Zustimmung stösst. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmt auch der Integration des verbleibenden Teils der EAV in die zentrale Bundesverwaltung zu. Der verbleibende Teil der EAV wird in die Eidgenössische Zollverwaltung EZV integriert und bleibt als Organisationseinheit für die Durchsetzung der Alkoholpolitik und Alkoholmarktaufsicht bestehen.

(BR/EFD, 07.09.2011)