Bundesrat verabschiedet Zusatzbotschaft zur laufenden Revision Asylgesetz
Der Bundesrat hat am 23.09.2011 die Zusatzbotschaft zur laufenden Revision des Asylgesetzes verabschiedet. Die kurzfristig realisierbaren Massnahmen sollen eine effizientere Abwicklung und die punktuelle Beschleunigung der Asylverfahren ermöglichen.
Mit der Zusatzbotschaft zur laufenden Asylgesetzrevision ergänzt der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes, die er dem Parlament im Mai 2010 überwiesen hat. Die Zusatzbotschaft umfasst vier Neuerungen:
- Schaffung einer Vorbereitungsphase vor dem eigentlichen Asylverfahren
- Medizinische Abklärungen bei verfahrensrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den bestehenden Empfangs- und Verfahrenszentren
- Punktuelle Verbesserungen des Rechtschutzes zur Erhöhung der Qualität der Eingaben der Asylsuchenden.
- Regelmässiger Informationsaustausch zwischen dem EJPD und dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) zur Vereinfachung und gegenseitigen Abstimmung der administrativen Abläufe
Die einzelnen Massnahmen im Detail
Künftig sollen in einer Vorbereitungsphase möglichst alle Vorabklärungen getroffen werden, die für die Behandlung des Asylgesuches notwendig sind. Auch sollen alle für das Verfahren notwendigen Unterlagen gesammelt werden, damit das Verfahren rascher durchgeführt werden kann. Zum Beispiel sollen Anfragen zur Rücknahme betroffener Personen bereits in dieser Vorbereitungsphase beim zuständigen Dublin-Staat eingereicht werden. Ziel ist es, dass künftig Dublin-Entscheide in der Regel in den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) gefällt und vollzogen werden können und möglichst keine Zuweisung an die Kantone erfolgt. Dies entspricht einem langjährigen Anliegen der Kantone.
Asylsuchende mit einer verfahrensrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigung sollen sich in den EVZ durch vom Bund beauftragtes medizinisches Fachpersonal kostenlos untersuchen lassen können. Später vorgebrachte verfahrensrelevante gesundheitliche Gründe werden weiterhin berücksichtigt, müssen allerdings von der betroffenen Person nachgewiesen werden können.
Im Beschwerdeverfahren schlägt der Bundesrat zudem punktuelle Verbesserungen beim Rechtsschutz vor. So ist eine unentgeltliche Rechtsvertretung vorgesehen, wenn die betroffene Person mittellos und die Beschwerde nicht aussichtslos ist. Auf die heute bestehende zusätzliche Voraussetzung der Notwendigkeit der Rechtsvertretung soll verzichtet werden. Zudem sollen in allen Beschwerdeverfahren neben Anwälten auch Personen mit einem juristischen Hochschulabschluss die amtliche Vertretung ausüben können. Mit diesen Massnahmen soll die Qualität der Eingaben der Asylsuchenden erhöht werden, was ebenfalls zu einer Beschleunigung der Verfahren führen wird.
Mit dem vorgesehenen Informationsaustausch zwischen dem BFM und dem BVGer soll gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht werden, die Beschwerdeverfahren zu beschleunigen, ohne die richterliche Unabhängigkeit zu beeinträchtigen.
Umfassende Neustrukturierung des Asylbereichs: Vorschläge bis Ende 2012
Mit den in der Zusatzbotschaft verabschiedeten Massnahmen lassen sich punktuelle Verbesserungen und eine gewisse Beschleunigung der Verfahren erreichen. Um eine drastische Verkürzung der Asylverfahren zu bewirken, ist allerdings eine umfassende Neustrukturierung des Asylbereichs nötig. Diese Neustrukturierung wird durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vorbereitet, das bis Ende 2012 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage erarbeitet. Der Bundesrat geht davon aus, dass die umfassende Neustrukturierung des Asylbereichs innerhalb von fünf bis sechs Jahren umgesetzt werden kann.
(BR, 23.09.2011)