G. Kuhn Rechtsberatung Treuhand

Bundesrat verstärkt flankierende Massnahmen

Gesetzliche Lücken im Vollzug der flankierenden Massnahmen schliessen

Die flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit funktionieren grundsätzlich gut. Sie müssen aber in einzelnen Bereichen ergänzt werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) am 6. Juli 2011 beauftragt, Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit zu ergreifen. Weiter soll die Durchsetzbarkeit von Normal- und Gesamtarbeitsverträgen verbessert werden. EVD-Vorsteher Johann N. Schneider Ammann hat dem Bundesrat einen entsprechenden Antrag gestellt. Zudem beschäftigt sich der Bundesrat mit Fragen und möglichen Massnahmen, die sich im weiteren Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit und der Zuwanderung stellen.

Die FlaM sind seit dem 1. Juni 2004 in Kraft. Sie sollen verhindern, dass die Löhne in der Schweiz infolge der Personenfreizügigkeit mit der EU unter Druck geraten. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die FlaM ein wirksames Instrument sind, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen zu überprüfen. Es hat sich aber auch herausgestellt, dass in der gegenwärtigen Gesetzgebung einzelne Lücken bestehen, insbesondere im Entsendegesetz und im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG). Das EVD arbeitet deshalb folgende Massnahmen aus:

Das EVD wird dem Bundesrat im Herbst 2011 eine Gesetzesvorlage unterbreiten, welche diese gesetzlichen Lücken im Vollzug der FlaM schliesst.

Das SECO prüft zudem Massnahmen zur Verbesserung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Vollzugsakteuren (Sozialpartner, paritätische Kommissionen, Kantone, Bund) im Bereich der Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Zu diesem Zweck hat der Vorsteher des EVD, Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, eine Arbeitsgruppe der Verwaltung, der Sozialpartner und der Kantone beauftragt, ihm bis im Herbst Verbesserungen für den Vollzug vorzuschlagen.

Der Bundesrat wird sich im Übrigen im Herbst erneut mit Fragen befassen, die sich im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit und der Zuwanderung stellen. Zur Vorbereitung entsprechender Massnahmen hat er vor einigen Wochen eine bundesrätliche Arbeitsgruppe ins Leben gerufen (mit Vorsteher- und Vorsteherinnen von EVD, EJPD, EDA). Bereits im Frühjahr 2010 hat er Massnahmen beschlossen, welche eine restriktivere Auslegung der Einwanderungsregeln zur Folge haben.

(BR, 06.07.2011)
 

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