Bundesrat ist gegen SVP-Familieninitiative

0
864

Familienbesteuerung: Bundesrat ist gegen Privilegierung der Eigenbetreuung von Kindern

Der Bundesrat möchte die Kinderselbstbetreuung nicht steuerlich fördern. Er hat sich am 15. Februar 2012 gegen die von der SVP eingereichte „Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen“ ausgesprochen und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Der Volksinitiative wird er keinen Gegenvorschlag gegenüberstellen.

Die Initiative fordert, dass Steuerabzüge für die Eigenbetreuung von Kindern mindestens gleich hoch sein sollen wie die Abzüge für die Fremdbetreuung. Nach Ansicht des Bundesrates würden dadurch Zweiverdienerfamilien, die ihre Kinder fremd betreuen lassen, benachteiligt. Zweiverdienerfamilien in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen wie Einverdienerfamilien haben durch die Kosten der Fremdbetreuung ein tieferes verfügbares Einkommen, weshalb mit der Familiensteuerreform 2009 ein Fremdbetreuungsabzug eingeführt wurde. Ein neuer Steuerabzug für Eigenbetreuungskosten würde erneut zu einer ungerechtfertigten Besserstellung von Einverdienerfamilien führen. Den allgemeinen Kinderkosten wird bereits mit dem Kinderabzug und bei der direkten Bundessteuer zusätzlich mit dem Elterntarif Rechnung getragen.

Das Steuerrecht soll sich nach Auffassung des Bundesrates gegenüber verschiedenen Familienmodellen möglichst neutral verhalten und nicht wie in der Initiative gefordert zur Förderung der traditionell organisierten Familie führen. Der Entscheid zwischen eigener Kinderbetreuung mit Verzicht auf Erwerbstätigkeit und Erwerbstätigkeit mit Fremdbetreuung der Kinder soll nicht steuerlich motiviert sein. Diese Stossrichtung wurde durch die Einführung des Fremdbetreuungsabzugs in der Familiensteuerreform 2009 eingeschlagen und sie würde durch die Annahme der Initiative wieder rückgängig gemacht.

Der Bundesrat anerkennt in der Familienbesteuerung Handlungsbedarf, insbesondere bei der so genannten „Heiratsstrafe" und den Belastungsrelationen zwischen Ein- und Zweiverdienerehepaaren. Es befindet sich dazu eine Vorlage in Ausarbeitung, so dass der Bundesrat darauf verzichtet, einen Gegenentwurf zur Initiative vorzulegen.

Kinderabzüge im geltenden Steuerrecht

Im geltenden Steuerrecht wird den Kinderkosten durch einen allgemeinen Kinderabzug und bei der direkten Bundessteuer zusätzlich durch einen Elterntarif Rechnung getragen. Der Kinderabzug und der Elterntarif bestehen unabhängig davon, ob die Kinder selbst oder fremd betreut werden.

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die steuerliche Entlastung von Familien am 1. Januar 2011 können zudem Kosten für die Kinderbetreuung abgezogen werden. Voraussetzung für diesen Abzug ist, dass die Kosten durch Fremdbetreuung entstehen, als solche nachgewiesen werden und dass das Kind sein 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat. Der Abzug beträgt bei der direkten Bundessteuer maximal 10‘100 Franken pro Jahr.

Die Kantone sind verpflichtet, ihre Steuergesetzgebung bis 1. Januar 2013 dahingehend anzupassen, dass ein solcher Abzug ebenfalls zugelassen ist. Die maximale Abzugshöhe können sie selbst festlegen. Für die Selbstbetreuung der Kinder kann nach geltendem Recht bei der direkten Bundessteuer kein gesonderter Abzug gemacht werden. Hingegen kennen Zug und Luzern einen solchen Abzug in ihrem kantonalen Recht.

(BR, 15.02.2012)
 

Kommentar der SVP

Bundesrat will Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, weiter benachteiligen

Der Bundesrat hat sich entschieden, die Familieninitiative der SVP abzulehnen und dem Volk auch keinen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Die Familieninitiative verlangt, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt wird, wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative mit der Begründung ab, dass dadurch Zweiverdienerfamilien, die ihre Kinder fremd betreuen lassen, benachteiligt würden. Er will somit die Diskriminierung all jener Familien weiterhin in Kauf nehmen, die ihre Kinder selber betreuen und erziehen.

Mit Enttäuschung aber nicht unerwartet nimmt die SVP zur Kenntnis, dass der Bundesrat ausschliesslich Jenen mit Steuererleichterungen unter die Arme greifen will, die ihre Kinder gegen Bezahlung in fremde Obhut geben. Wer sich selbst um seine Kleinen kümmert, soll hingegen leer ausgehen. Die von der SVP lancierte und im Juli 2011 eingereichte Familieninitiative, welche der Bundesrat ablehnt, verlangt schlicht, dass allen Familien mit Kindern gleich hohe Betreuungsabzüge zu gewähren seien, unabhängig davon, ob sie diese fremdbetreuen lassen oder selbst umsorgen. Kinder erfordern Betreuung, das bedeutet Aufwand und Arbeit, egal wer diese Aufgabe übernimmt.

Die SVP setzt sich in allen Bereichen für eine Stärkung der Eigenverantwortung ein und bekämpft jede Tendenz, elterliche Pflichten an den Staat zu delegieren. Es kann deshalb nicht sein, dass Eltern vom Umstand, dass sie ihre Kinder fremd betreuen lassen, steuerlich profitieren können, während Eltern, welche sich der Aufgabe der Kinderbetreuung selber stellen, von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben. Der Bundesrat argumentiert, dass der Entscheid zwischen eigener bzw. fremder Kinderbetreuung nicht steuerlich motiviert sein soll. Damit stimmt die SVP überein, aber genau deshalb gilt es beide Formen der Kinderbetreuung steuerlich zu entlasten.

(SVP-Communiqué, 15.02.2012)