Bundesgericht: SBB muss israelkritisches Plakat aushängen

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SBB-Bahnhofsareale gelten als öffentlicher Raum: Bundesgericht schafft Rechtssicherheit bei politischer Werbung in Bahnhöfen

Das Bundesgericht weist mit seinem Urteil vom 3. Juli 2012 die Beschwerde der SBB im Fall des umstrittenen „Palästina-Plakats“ ab und bestätigt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte die SBB verpflichtet, ein Plakat mit einer aussenpolitischen Botschaft im Bahnhof Zürich auszuhängen. Die SBB nimmt das Urteil des Bundesgerichts zur Kenntnis und ist froh, dass damit Rechtssicherheit im Zusammenhang mit politischer Werbung in den Bahnhofsarealen geschaffen wurde. Sie wird nun die sich daraus ergebenden Anpassungen ihrer Vorschriften und Regelungen an die Hand nehmen.

Die SBB-Richtlinien zu politischer Werbung, Promotionen und der Bekanntmachung ideeller Haltungen waren bis anhin verhältnismässig restriktiv. Die SBB hat bisher Werbung mit aussenpolitisch heiklen Inhalten auf ihrem Hoheitsgebiet abgelehnt. Entsprechend liess die SBB Anfang 2009 ein bereits ausgehängtes Plakat wieder entfernen. Für diese Entscheidung waren vor allem zwei Gründe massgebend. Zum einen hat sich die SBB selbst dazu verpflichtet, in politischen Fragen keine Stellung zu beziehen. Zum anderen hat sie politische Werbung auf ihrem Grund und Boden auch aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen. Damit wollte die SBB verhindern, Ziel politisch motivierter Aktionen zu werden.

Das Bundesgericht klassifiziert in seinem Entscheid Bahnhofsareale als öffentlichen Raum und beurteilt sowohl das generelle Verbot von Werbung mit aussenpolitisch heiklen Inhalten als auch den verweigerten Aushang des „Palästina-Plakats“ als grundrechts- und damit verfassungswidrig. Die bisherige Bewilligungspraxis der SBB insbesondere im Zusammenhang mit politischer Werbung auf dem Bahnhofgebiet wird aufgrund des Urteils des Bundesgerichts angepasst. Die SBB nimmt den Entscheid zur Kenntnis und ist froh, dass er im Zusammenhang mit der Handhabung politischer Werbung in den Bahnhofsarealen zu einer grösseren Rechtssicherheit führen. Die SBB wird ihre Richtlinien den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen und die neuen Regelungen für die Bahnhofsareale anschliessend kommunizieren.

„Palästina-Plakat“
Zu Beginn des Jahres 2009 hatte eine von der SBB mandatierte Plakatgesellschaft im Auftrag einer Kundin am Standort RailCity in Zürich ein Plakat aushängen lassen. Dieses richtete sich inhaltlich gegen die Siedlungspolitik des Staates Israel in den von ihm besetzten Gebieten. Nachdem die SBB vom Inhalt des Plakats erfahren hatte, liess sie es am 26. März 2009 entfernen. Die Kundin reichte, nachdem sie vergeblich insistiert hatte, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die SBB ein. Mit dem Urteil vom 29. März 2011 hiess das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gut, hob die Verfügung der SBB auf und verpflichtete sie, das Plakat aufzuhängen. Am 18. Mai 2011 erhob die SBB ihrerseits beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und beantragte die Aufhebung dieses Urteils. Mit Datum vom 3. Juli 2012 hat nun das Bundesgericht die Beschwerde der SBB abgewiesen und damit Rechtssicherheit für die künftige Handhabung in ähnlichen Fällen geschaffen.

BG Urteil 2C_415/2011 vom 03.07.2012

Foto: © Keystone

(SBB, 13.07.2012)