Bundesgericht bestätigt skurrile Busse für Lastwagenfahrer

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Bundesgericht bestätigt skurrile Busse für Lastwagenfahrer

Ein Lastwagenchauffeur muss 100 Franken Busse dafür zahlen, dass ein lesender Fussgänger unter Drogeneinfluss gegen seinen stehenden Sattelschlepper gelaufen ist. Laut Bundesgericht wäre er verpflichtet gewesen, ihn rechtzeitig mit der Hupe zu warnen.

Der Lastwagenfahrer war an einem Morgen im April 2008 mit seinem Sattelschlepper im Schritttempo in die Fussgängerzone der Altstadt von Winterthur gefahren. In einer Distanz von 30 Metern sah er zwei Fussgänger, die in Richtung seines Fahrzeugs unterwegs waren.

Die Beiden hatten zehn Minuten zuvor ihr ärztlich verschriebenes Methadon eingenommen, zusätzlich Valium konsumiert und waren beim Laufen in ihren Lesestoff vertieft. Als die zwei Männer noch wenige Meter vom rollenden Lastwagen entfernt waren, erkannte der Lenker, dass sie sein Fahrzeug offenbar nicht bemerkt hatten.

Bundesgericht bestätigt Strafe

Er brachte den Sattelschlepper sofort zum Stillstand, konnte aber nicht mehr verhindern, dass einer der Fussgänger gegen den Aufleger des nunmehr stehenden Fahrzeuges lief. Das Zürcher Obergericht sprach den Lenker wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und bestrafte ihn mit 100 Franken Busse.

Zu Recht, wie nun das Bundesgericht auf Beschwerde des Mannes bestätigt hat. Die Richter in Lausanne schliessen sich der Ansicht ihrer Zürcher Kollegen an, wonach der Lenker nicht darauf hätte vertrauen dürfen, dass der grundsätzlich vortrittsberechtigte Fussgänger sein Fahrzeug noch rechtzeitig wahrnehmen würde.

Vielmehr hätte er sich der von seinem Fahrzeug ausgehenden Gefahr bewusst sein und mit Hupen auf sich aufmerksam machen müssen. Keine Rolle spiele, ob den verunfallten Fussgänger selber ein Verschulden treffe und seine fehlende Aufmerksamkeit nun aufs Lesen oder den Drogenkonsum zurückzuführen sei.

(Urteil 6B_272/2011 vom 9.8.2011)