Schweiz zum Abschluss von Steuerinformationsabkommen bereit
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. April 2012 beschlossen, den internationalen Amtshilfestandard nicht nur in Doppelbesteuerungsabkommen, sondern auch in so genannten Steuerinformationsabkommen zu vereinbaren.
Mit diesem Beschluss kommt die Schweiz einer Aufforderung des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen nach, auch mit interessierten Staaten und Territorien eine gegenseitige Amtshilfe nach dem internationalen Standard zu vereinbaren, mit denen kein wirtschaftliches Interesse am Abschluss eines umfassenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) besteht. DBA und Steuerinformationsabkommen sind grundsätzlich gleichwertige Instrumente für die Vereinbarung einer standardkonformen Amtshilfebestimmung. DBA sind jedoch umfassender und regeln prioritär die Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Gleichzeitig hat der Bundesrat einen vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erstellten Bericht über die Möglichkeit solcher Informationsabkommen mit Entwicklungsländern gutgeheissen. Dieser Bericht wurde im Auftrag der Eidgenössischen Räte erstellt und wurde jetzt an die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) der Räte übermittelt.
Dieser Bericht kommt unter anderem zum Schluss, dass es für die Schweiz sinnvoll sein kann, mit Entwicklungsländern Steuerabkommen abzuschliessen. Damit kann ein Beitrag zur Unterbindung illegaler Finanzflüsse und zur Stärkung der Integrität des Schweizer Finanzplatzes geleistet werden.
Download:
• Bericht
(BR/EFD, 23.04.2012)