Bund braucht mehr Geld

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Bundesrat verabschiedet Nachtrag IIb zum Voranschlag 2011

Der Bundesrat hat am 23.09.2011 den Nachtrag IIb zum Voranschlag 2011 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament 15 Nachtragskredite im Betrag von insgesamt 233 Millionen Franken. Die finanzierungswirksamen Nachtragskredite betragen 194 Millionen Franken und führen im laufenden Jahr zu einer Erhöhung der mit dem Voranschlag bewilligten Gesamtausgaben um 0,1 Prozent. Die mit dem Nachtrag IIb zum Voranschlag 2011 unterbreiteten Nachtragskredite stehen nicht im Zusammenhang mit denjenigen der Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke (869 Millionen; «Nachtrag IIa/2011»). Diese wurden dem Parlament in einer separaten Botschaft unterbreitet.

Die beantragten Kredite entfallen zu zwei Dritteln auf den Eigenbereich und betreffen hauptsächlich den Mehrbedarf für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen. Im Globalbudget des ASTRA wird ein Nachtragskredit von 120 Millionen Franken erforderlich, um die Folgen des Rechnungsüberhangs 2010 zu beheben. Da dieser Überhang zulasten der Rechnung 2011 abgebaut werden muss, stehen in diesem Jahr weniger Mittel zur Verfügung. Mit dem Nachtragskredit sollen Verzögerungen bei laufenden Projekten verhindert werden. Der Mehrbedarf wird vollständig kompensiert und führt daher nicht zu einer Verschlechterung im Bundeshaushalt.

Die wichtigsten Aufstockungen im Transferbereich betreffen zusätzliche Mittel für die Finanzierung der Bahninfrastruktur der Privatbahnen und die finanzielle Unterstützung humanitärer Aktionen. Für die Substanzerhaltung der Privatbahninfrastruktur werden zusätzliche Mittel von 38 Millionen Franken benötigt. Die Hungerkatastrophe am Horn von Afrika (Somalia, Südäthiopien, Nordkenia und Djibouti) nimmt verheerende Ausmasse an und erfordert von der internationalen Gemeinschaft ein rasches und koordiniertes Handeln. Aufgrund dieser dramatischen Entwicklung wird ein zusätzlicher Hilfsbeitrag in der Höhe von 20 Millionen Franken benötigt.

Die beantragten Mehrausgaben entsprechen insgesamt 0,1 Prozent der mit dem Voranschlag 2011 bewilligten Gesamtausgaben und liegen unter dem langjährigen Durchschnitt (2004 - 2010: 0,4%).

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres infolge unvermeidlicher Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen und dabei nachzuweisen, dass erstens der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, zweitens ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und drittens nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich mit einer Botschaft. Die Behandlung in den eidgenössischen Räten erfolgt in der Sommersession (Nachtrag I, gemeinsam mit der Rechnung des Vorjahres) bzw. in der Wintersession (Nachtrag II, gemeinsam mit dem Budget für das folgende Jahr).

(BR/EFD, 23.09.2011)