Wenig Chancen für Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Das Bundesgericht muss heute Gesetze anwenden, auch wenn sie gegen die Verfassung verstossen. Ein weiterer Versuch, das zu ändern, stösst bei den bürgerlichen Parteien auf Widerstand. Sie fürchten, Gerichte müssten sich in politische Entscheide einmischen.
Den jüngsten Anlauf, dem Bundesgericht Kompetenzen in Richtung eines Verfassungsgerichts zu geben, hat die Rechtskommission des Nationalrats im Januar lanciert. Aufgrund zweier parlamentarischer Initiativen schickte sie eine Vorlage in die Vernehmlassung, die den Artikel 190 aus der Verfassung streichen will.
Der Artikel besagt, dass Bundesgesetze und Völkerrecht für Bundesgerichte und Behörden bindend seien. Die Vernehmlassungsfrist läuft am Freitag, 20.05.2011, ab.
Von den grossen politischen Parteien stellen sich lediglich die SP und die Grünen hinter das Anliegen. Die Verfassung stehe über den Gesetzen, hält die SP fest. Sie werde aber abgewertet, wenn sie Bundesgesetze zwar auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht, aber nicht mit der Verfassung prüfen könne. Für die Grünen würde durch eine Änderung der Schutz der Grund- und Menschenrechte gestärkt.
Auswirkung auf Gewaltenteilung
Deutlich mehr Skepsis herrscht bei den Bürgerlichen: Die FDP befürchtet, dass sich die Änderung auf die Rollen der Gewalten im Staat auswirken würde: Gerichte müssten sich zu Entscheiden des Parlaments oder sogar Volksabstimmungen äussern. Die Volksrechte würden dadurch geschwächt, hält die FDP fest.
Für die FDP ist es allerdings legitim, die Frage nach einer juristischen Kontrolle zu diskutieren - immer mehr regle der Bund, wofür früher die Kantone zuständig waren. Damit entzögen sich aber auch immer mehr Gesetze der Verfassungskontrolle durch das Bundesgericht. Über die Folgen einer Änderung verlangt die FDP aber zuerst einen Bericht vom Bundesrat.
Die CVP favorisiert einen Mittelweg: An der Priorität der Bundesgesetze vor der Verfassung will sie nicht rütteln. Sie unterstützt aber einen Minderheitsantrag der Kommission. Demnach müssten Behörden Bundesgesetze nicht anwenden, wenn sie ein Grundrecht der Bundesverfassung oder ein vom Völkerrecht garantiertes Menschenrecht verletzen.
Auch die SVP sieht den Stimmbürger durch eine Verfassungsgerichtsbarkeit eingeschränkt und lehnt sie daher ab.
(19.05.2011)