BGE: Wegen Kassenpflicht für Medikament "Champix" muss BAG über die Bücher

0
1576

BGE: Wegen Kassenpflicht für Medikament „Champix“ muss BAG über die Bücher

Nikotinsucht kann laut Bundesgericht eine Krankheit sein. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss deshalb festlegen, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist und wann die Kassen ein Medikament zur Raucher-Entwöhnung bezahlen müssen.

Das Bundesgericht gab Pfizer AG in einem am 04.08.2011 veröffentlichten Urteil teilweise Recht. Das BAG lehnte 2008 das Gesuch des US-Pharmakonzerns ab, das Medikament "Champix" für kassenpflichtig zu erklären. Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde von Pfizer AG im Dezember 2010 ab.

Die Richter in Bern argumentierten damals, dass Abhängigkeit von Nikotin als solche keine gesundheitliche Störung mit selbständigem Krankheitswert darstelle. Eine Behandlung auf Kosten der obligatorischen Krankenversicherung sei deshalb nicht erforderlich. Dem widersprachen die höchsten Richter nun.

Nicht in jedem Fall eine Krankheit

Gehe es um den Krankheitswert, gebe es keinen Grund, zwischen Nikotinsucht einerseits und Alkohol- oder Drogensucht anderseits zu unterscheiden. Abhängigkeit von Nikotin sieht das Bundesgericht aber dennoch nicht in jedem Fall als Krankheit an. Dies sei nur der Fall, wenn sie aus medizinischer Sicht einer Behandlung bedürfe.

Zu Unrecht habe die Vorinstanz nicht geprüft, unter welchen Bedingungen Nikotinsucht als Krankheit gelten müsse. Das BAG forderte es auf, Bedingungen zu formulieren, unter denen eine Sucht nach Tabakwaren medizinisch behandelt werden muss. Vorab müsse es einen Mindestabhängigkeitsgrad festlegen.

Mit der Begründung, dass Nikotinsucht keine Krankheit sei, könne die Aufnahme der Nichtraucher-Tablette "Champix" in die Liste der kassenpflichtigen Medikamente nicht verweigert werden.

Damit Medikamente auf die Spezialitätenliste kommen und von der Grundversicherung bezahlt werden, müssen sie zugelassen sein - das ist bei "Champix" der Fall - und die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Das BAG sah die drei Kriterien als unerfüllt an.

Link-Tipp:

Bundesverwaltungsgericht: Raucher-Entwöhnungsmedikament "Champix" nicht kassenpflichtig

(04.08.2011)