Betreibungsregisterauszug

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Betreibungsregisterauszug

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Grundsätzlich gibt der Betreibungsregisterauszug über einen Zeitraum von drei Jahren Auskunft über:

• laufende Betreibungen;

• nicht weiterverfolgte Betreibungen: die Gläubigerin oder der Gläubiger
  verfolgte dies aus irgendwelchen Gründen nicht oder erhob sie nur
  zum Zweck der Verjährungsunterbrechung;

• durchgeführte Betreibungen;

• Betreibungen mit Verlust- und Pfandausfallschein;

• auf Gesuch hin auch über hängige oder abgeschlossene Konkurse,
  welche in den Zuständigkeitsbereich des angefragten Amtes fallen.

Auskünfte werden nur an den "Schuldner" nach Vorlage eines Personenausweises und bei Dritten nach Vorlage eines Interessennachweises erteilt.

Einen Auszug aus dem Betreibungsregister ist kostenpflichtig.

(01.2011)