Das betreibungsrechtliche Existenzminimum
Wenn eine Forderung auf dem Betreibungsweg geltend gemacht wird, so wird die betriebene Person bis auf das Existenzminimum gepfändet. Die Differenz zwischen dem Existenzminimum und dem Nettoeinkommen wird vom Betreibungsamt zur Tilgung der Schulden eingesetzt. Diese Differenz ist die Pfändungsquote.
Beispiel: Hans Muster hat den Mietzins trotz Mahnungen nicht bezahlt, sein Vermieter hat die Pfändung seines Lohnes veranlasst. Der Arbeitgeber von Hans Muster überweist die Pfändungsquote, den Anteil des Lohnes, der über dem Existenzminimum liegt, an das Betreibungsamt.
Bitte beachten Sie:
Werden die Krankenkassenprämien oder Alimente nicht bezahlt, dann werden diese Beträge nicht mehr in das Existenzminimum einberechnet. Die Kosten für ein Fahrzeug werden nur in Ausnahmefällen in das Existenzminimum einberechnet, nämlich dann, wenn sich beweisen lässt, dass das Auto unverzichtbar für die Arbeit ist (z.B. Vertreter, z.T. bei Schichtarbeit).
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(09.01.2011)