Änderung des Börsengesetzes ist in Arbeit

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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31.08.2011 die Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes (Börsendelikte und Marktmissbrauch) verabschiedet. Mit der Revision werden Normen geschaffen, die marktmissbräuchliches Verhalten effizient bekämpfen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes stärken.

Auf Ebene des Strafrechts wird insbesondere der Straftatbestand des Insiderhandels ausgedehnt. Das Ausnützen von Insiderinformationen ist neu für jedermann verboten. Sowohl der Insiderhandel als auch die Kursmanipulation werden zu Vortaten zur Geldwäscherei. Beide Straftatbestände werden zukünftig nicht mehr von den kantonalen Strafverfolgungsbehörden, sondern von der Bundesanwaltschaft verfolgt und vom Bundesstrafgericht beurteilt. Aufsichtsrechtlich werden der Insiderhandel und die Vornahme von marktmanipulatorischen Verhaltensweisen neu für sämtliche Markteilnehmer verboten.

Mit der Revision wird ausserdem die Pflicht zur Offenlegung von Beteiligungen ausgebaut und deren Durchsetzung verbessert. Insbesondere wird der FINMA die Kompetenz eingeräumt, bei begründetem Verdacht auf eine Meldepflichtverletzung gegenüber sämtlichen Marktteilnehmern eine Stimmrechtssuspendierung und ein Zukaufsverbot auszusprechen, bis die Meldepflicht erfüllt wird oder feststellt wird, dass keine Meldepflicht besteht. Bei festgestellter Meldepflichtverletzung kann die FINMA neu auch gegenüber Marktteilnehmern, die nicht ihrer Aufsicht unterstehen, spezifische Aufsichtsinstrumente einsetzen, beispielsweise die Einziehung eines allfälligen Gewinns.

Im Übernahmewesen wird unter anderem die Möglichkeit zur Bezahlung einer Kontrollprämie abgeschafft. Ferner wird auch der Übernahmekommission die Kompetenz eingeräumt, bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine Missachtung der Angebotspflicht als vorsorgliche Massnahmen eine Stimmrechtssuspendierung und ein Zukaufsverbot auszusprechen.

Link:

Bundesgesetz über die Börsen und Effektenhandel (Entwurf)

(EFD, 01.09.2011)