Anpassung der Abgaswartungspflicht
Neuere Autos und Lastwagen sind mit einem On-Board-DiagnoseSystem (OBD) ausgerüstet welches die Abgase überwacht und Fehler anzeigt. Für solche Fahrzeuge soll die obligatorische Abgaswartungspflicht entfallen. Für Motorräder soll auf die Einführung einer Abgaswartungspflicht verzichtet werden. Dies schlägt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) vor. Die Anhörung zu den entsprechenden Verordnungsänderungen beginnt am 14. Mai 2012 und dauert bis zum 31. Juli 2012.
Personen-, Lastwagen und Busse, welche mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet sind, sollen künftig nicht mehr systematisch alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung ("Abgastest") in die Werkstatt. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die heute geltende Regelung der Abgaswartung aufgrund der Empfehlungen und Erkenntnisse der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) überprüft und kommt zum Schluss, dass die geringe Mängelhäufigkeit der Fahrzeuge mit OBD-Systemen den Systemwechsel rechtfertigt. OBD-Systeme überwachen unter anderem auch die abgasrelevanten Bauteile permanent und zeigen allfällige Fehlfunktionen mit einer Warnlampe im Armaturenbrett an. Ein Werkstattbesuch soll für OBD-Fahrzeuge nur noch obligatorisch sein, wenn eine Fehlfunktion angezeigt wird. Diese Neuregelung entlastet sämtliche Halter neuerer Motorwagen.
Keine Abgaswartungspflicht für Motorräder
Im Anhörungsverfahren wird auch die Frage gestellt, ob für Motorräder und Motorfahrräder eine vergleichbare Regelung wie für Motorwagen eingeführt werden soll. Das Parlament hat den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, die Einführung eines Abgas- und Lärmtest für diese Fahrzeugarten zu prüfen. Daraufhin hat das Dynamic Test Center (DTC) im Auftrag des ASTRA umfangreiche Abklärungen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass es heute für Motorräder und Motorfahrräder keine Messverfahren gibt, die eine zuverlässige Überprüfung mit vernünftigem Kosten-Nutzen-Verhältnis erlauben.
Die Kosten für die Entwicklung eines zuverlässigen Messverfahrens, die Anschaffung der entsprechenden Geräte durch die Garagen und kantonalen Strassenverkehrsämter und der Aufwand für die Motorradhalter wären viel höher als der für die Umwelt erzielbare Nutzen. Die heute geltenden Abgasvorschriften für neu zugelassene motorisierte Zweiräder sind weniger streng als diejenigen für Motorwagen. Sie werden aber in den nächsten Jahren stufenweise an das Niveau der Personenwagen angeglichen. Auch aus diesem Grund ist der mit einer Abgaswartung erzielbare Nutzen sehr gering. Das ASTRA schlägt deshalb vor, auf eine Abgaswartung oder einen Abgas-/Lärmtest für Motorräder und Motorfahrräder zu verzichten.
Erleichterung für Kleinserienfahrzeuge
Neu sollen für Fahrzeuge, welche in begrenzter Stückzahl hergestellt werden (so genannte Kleinserienfahrzeuge) in der Schweiz dieselben Erleichterungen gelten wie in Europa. Dies ist eine Anpassung an das bilaterale Abkommen mit der EU zum Abbau technischer Handelshemmnisse. Diese Erleichterungen betreffen Vorschriften zu Front- und Seitenaufprall sowie zum Fussgängerschutz. Um als Kleinserie zu gelten, dürfen pro Typ und Jahr europaweit maximal 1000 Fahrzeuge zum Verkehr zugelassen werden.
Die Anhörung zu den vorgeschlagenen Änderungen der betroffenen Verordnungen startet am 14. Mai 2012 und dauert bis zum 31. Juli 2012.
(ASTRA, 14.05.2012)