Ab 26.06.2013 wird Post zu Post AG

0
1944

Bundesrat genehmigt strategische Ziele sowie Statuten der Schweizerischen Post AG

Im Zuge der Umsetzung der neuen Postgesetzgebung hat der Bundesrat am 14. Dezember 2012 einige Beschlüsse zur Post gefällt. So hat er die strategischen Ziele für die Jahre 2013 bis 2016 sowie die Statuten der Schweizerischen Post AG genehmigt. Zudem hat er festgelegt, dass die Anstalt Post auf den 26. Juni 2013 in die Schweizerische Post AG umgewandelt wird.

Die Beschlüsse vom 14. Dezember 2012 des Bundesrats basieren auf der neuen Postgesetzgebung, die seit dem 1. Oktober 2012 gilt.

Wie bis anhin legt der Bund als Eigner auch in Zukunft strategische Ziele für die Post fest. Mit den am 14.12.2012 genehmigten strategischen Zielen für die Jahre 2013 bis 2016 erwartet der Bundesrat von der Post, dass sie die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs landesweit in guter Qualität erbringt. In ihrem Kerngeschäft in den Geschäftsfeldern Kommunikation, Logistik, Finanzdienstleistungen und Personenverkehr soll die Post ihre Marktstellung festigen, qualitativ hochstehende und innovative Produkte und Dienstleistungen anbieten sowie rentables Wachstum generieren.

Ausserdem hat der Bundesrat die ersten Statuten der Schweizerischen Post AG beschlossen. Sie richten sich nach den Vorgaben des Aktienrechts und der Postgesetzgebung und beinhalten unter anderem den Zweck der Gesellschaft sowie Regelungen zu den Aktien der Schweizerischen Post AG und den Gesellschaftsorganen (Generalversammlung, Verwaltungsrat und Revisionsstelle).

Der Bundesrat hat darüber hinaus festgelegt, dass die Anstalt Post auf den 26. Juni 2013 in die Schweizerische Post AG umgewandelt wird. Er hat zudem von der provisorischen Abschlussbilanz der Anstalt Post per 31. Dezember 2012 sowie der provisorischen Eröffnungsbilanz der Schweizerischen Post AG per 1. Januar 2013 Kenntnis genommen. Im Juni 2013 wird der Bundesrat die Schlussbilanz der Anstalt Post und die Eröffnungsbilanz der Schweizerischen Post AG genehmigen.

Download

Statuten Schweizerische Post AG
 

Strategische Ziele für die Post

Strategische Ziele des Bundesrates für die Schweizerische Post AG 2013 – 2016
(Nicht amtlich publizierte Fassung)

1 Einleitung

Der Bund ist Alleinaktionär der Schweizerischen Post AG (nachfolgend «Post»). Die Eignerinteressen werden durch den Bundesrat wahrgenommen. Dabei berücksichtigt er die unternehmerische Autonomie der Post nach Artikel 3 des Postorganisationsgesetzes vom 17. Dezember 20101 und anerkennt in seiner Eigenschaft als Aktionär die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf Geschäftsstrategie und -politik. Die Rolle des Bundes als Eigner ist von seiner Funktion als Regulator und Aufsichtsbehörde institutionell getrennt.

Gestützt auf Artikel 7 des Postorganisationsgesetzes legt der Bundesrat jeweils für vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Eigner der Post erreichen will. Der Bund verpflichtet sich damit auf längerfristige, konsistente Ziele.

Die strategischen Ziele richten sich an die Post und die Postkonzerngesellschaften nach Artikel 1 Buchstabe c der Postorganisationsverordnung vom 24. Oktober 20122. Der Verwaltungsrat der Post ist verantwortlich für eine einheitliche Führung der Post und der Postkonzerngesellschaften. Er sorgt für die konzernweite Umsetzung und Erreichung der strategischen Ziele, erstattet dem Bundesrat Bericht über deren Erreichung und stellt ihm die zur Überprüfung notwendigen Informationen zur Verfügung.

2 Strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet, dass die Post:

2.1 die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs nach dem Postgesetz vom 17. Dezember 20103 landesweit in guter Qualität gewährleistet;

2.2 in ihrem Kerngeschäft in den Geschäftsfeldern:

  • Kommunikation und Logistik,
  • Finanzdienstleistungen und
  • Personenverkehr

qualitativ hochstehende, marktfähige und innovative Produkte und Dienstleistungen anbietet, dabei ein rentables Wachstum generiert und durch Effizienzsteigerungen die Ertragskraft des Unternehmens stärkt;

2.3 im Geschäftsfeld Kommunikation und Logistik die führende Marktstellung der Brief- und Paketpost national und grenzüberschreitend absichert sowie moderne Kommunikations- und Logistikbedürfnisse durch die Entwicklung zeitgemässer physischer und elektronischer Angebote abdeckt;

2.4 im Geschäftsfeld Finanzdienstleistungen ihre Position als etabliertes Finanzinstitut am Schweizer Markt festigt und dabei:

  • im nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr die Stellung als Marktführerin hält,
  • Angebote für die Finanzbedürfnisse der Kundinnen und Kunden (in den Teilmärkten Zahlen, Sparen und Anlegen) im Rahmen der erteilten Banken- und Effektenhändlerbewilligung weiterentwickelt,
  • im in- und ausländischen Geld- und Kapitalmarkt eine wichtige Anlegerin bleibt und Anlagen im Rahmen ihrer Anlagerichtlinien tätigt,
  • in Kooperation mit Dritten in den Teilmärkten Finanzieren und Vorsorgen Angebote weiterentwickelt;

2.5 im Geschäftsfeld Personenverkehr:

  • in der Schweiz die Stellung als Marktführerin im öffentlichen Busverkehr festigt; im Ausland kann sie das bestehende Geschäft weiterentwickeln, soweit die Risiken tragbar sind und eine nachhaltige Rentabilität sichergestellt ist,
  • im In- und Ausland ihre Stellung mit neuen Systemdienstleistungs- und Mobilitätskonzepten weiterentwickelt;

2.6 im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie verfolgt und bei ihrer Organisation den Anliegen der verschiedenen Regionen des Landes Rechnung trägt;

2.7 im Interesse eines fairen Wettbewerbs handelt;

2.8 eine transparente Kommunikationspolitik betreibt;

2.9 über ein angemessenes Risikomanagementsystem verfügt.

3 Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass die Post:

3.1 wertschöpfend ist, den Unternehmenswert nachhaltig sichert und steigert und in allen Geschäftsfeldern eine branchenübliche Rendite erzielt; als Vergleichsgrösse dienen vergleichbare in- und ausländische Unternehmen;

3.2 die erwirtschafteten Gewinne zum Aufbau des bankenrechtlich erforder­lichen Eigenkapitals der PostFinance AG sowie für Ausschüttungen an den Bund einsetzt; die Dividendenpolitik soll dem Grundsatz der Stetigkeit folgen;

3.3 eine Nettoverschuldung von höchstens ein Mal EBITDA ausweist;4 betreffend die PostFinance AG sind die Eigenkapitalanforderungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht einzu­halten.

4 Personal- und vorsorgepolitische Ziele

4.1 eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgt, attraktive Anstellungsbedingungen bietet, die gleichzeitig ihre Konkurrenzfähigkeit sicherstellen, und sich mit geeigneten Massnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf engagiert;

4.2 durch ihren Führungsstil, ihre Personalentwicklung und ihre Kommunikation beim Personal Vertrauen schafft, eine zeitgemässe berufliche Grundbildung anbietet und die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch nachhaltige Aus- und Weiterbildungsmassnahmen gewährleistet;

4.3 für die Post und die Postkonzerngesellschaften in der Schweiz Verhandlungen über den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages führt;

4.4 bei Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Arbeitshaltung fördert, die auf Integrität beruht;

4.5 für die Einhaltung branchenüblicher Arbeitsbedingungen durch ihre Subunternehmer sorgt;

4.6 sich im Gegenzug zu allfälligen ausserordentlichen Beiträgen an die Pensionskasse für einen massgeblichen Beitrag der Versicherten an die Finanzierung der Pensionskasse einsetzt;

4.7 sich für eine ausgeglichene Vertretung der Geschlechter und der Sprachregionen innerhalb der Post einsetzt, insbesondere in den Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen der Post und den Postkonzerngesellschaften.

5 Kooperationen und Beteiligungen

Die Post kann im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten im In- und Ausland Kooperationen (Beteiligungen, Allianzen, Gründung von Gesellschaften sowie andere Formen der Zusammenarbeit) eingehen, wenn diese das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine andere strategisch-industrielle Logik aufweisen, zur Erreichung der strategischen Ziele und zur nachhaltigen Sicherung oder Steigerung des Unternehmenswertes beitragen. Die Beteiligungen und Kooperationen müssen führungsmässig eng betreut werden und dem Risikoaspekt ist genügend Rechnung zu tragen. Im Ausland dürfen keine Beteiligungen an Gesellschaften mit Grundversorgungsverpflichtung eingegangen werden.

6 Anpassung der strategischen Ziele

Da sich das Umfeld der Unternehmung in einem ständigen Wandel befindet, werden die strategischen Ziele bei Bedarf angepasst. Der Bundesrat entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit der Post.

7 Berichterstattung

Der Bundesrat erwartet, dass die Post vierteljährlich mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes einen Informationsaustausch pflegt.
Der Verwaltungsrat der Post erstattet dem Bundesrat jährlich zeitgleich mit dem Geschäftsbericht Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele.

Fussnoten

1 SR 783.1
2 SR 783.11
3 SR 783.0
4 Die Berechnung der Nettoverschuldung erfolgt auf Grundlage der konsolidierten Konzernbilanz nach den International Financial Reporting Standards. Nicht berücksichtigt werden hierbei die Kundeneinlagen und Finanzanlagen der PostFinance AG, da dort die Anwendung der regulatorischen Vorgaben des Finanzmarktrechts die Einhaltung der Verschuldungskapazität, Eigenmittelanforderungen und Liquiditätsstruktur sicherstellt, sowie die Vorsorgeverbindlichkeiten, welche als implizite Verpflichtung von einer hohen Volatilität und geringen direkten Beeinflussbarkeit durch das Unternehmen geprägt sind. Die Berechnung des EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) erfolgt auf Basis der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung des Konzerns (inkl. PostFinance AG) nach den International Financial Reporting Standards.

Bild: Schweizerische Post

(BR/UVEK, 14.12.2012)