Ab 24.01.2011: Verordnungsanpassungen für die Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis

0
1012

Verordnungsanpassungen für die Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis treten am 24. Januar 2011 in Kraft

altDer Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17.12.2010 die Anpassung von Verordnungen aufgrund der Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis verabschiedet. Ferner setzte der Bundesrat diese Verordnungsanpassungen sowie die Änderung vom 18.06.2010 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA) auf den 24. Januar 2011 in Kraft.

Seit dem 12.12.2008 wird Angehörigen von Staaten ausserhalb der EU und der EFTA, die zum Aufenthalt in der Schweiz berechtigt sind, ein einheitlicher Schengen-konformer Ausländerausweis ausgestellt. Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 380/2008, einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, muss dieser Ausweis nun auch biometrische Daten enthalten. Damit sollen die illegale Einwanderung und unrechtmässige Aufenthalte bekämpft werden.

Zur Umsetzung dieser Verordnung war eine Änderung des AuG sowie des BGIAA erforderlich. Die Bundesversammlung hat den Entwurf an der Schlussabstimmung vom 18.06.2010 gutgeheissen.

Im Ausländerausweis müssen auf einen Datenchip ein Gesichtsbild sowie zwei Fingerabdruckbilder der betreffenden Person gespeichert sein. Die biometrische Daten werden während fünf Jahren im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) gespeichert. Dies ermöglicht eine Erneuerung des Ausweises (Ausweis B oder L), ohne dass die betroffenen Personen das Verfahren für die Erfassung der biometrischen Daten erneut durchlaufen müssen.

Neben den Gesetzesanpassungen mussten aufgrund dieser Schengen-Weiterentwicklung ebenfalls verschiedene Verordnungen angepasst werden.

Zu bestimmen war insbesondere, wer einen biometrischen Ausländerausweis erhält (Personen mit Bewilligung B oder L). Ausserdem wurde ein neues Gebührensystem ausgearbeitet. In dem auch die Erfassung der biometrischen Daten berücksichtigt wird. Neu sind drei verschiedene Gebührenarten vorgesehen: eine Gebühr für das Bewilligungsverfahren (höchstens 95 Franken), eine Gebühr für die Ausweisausstellung (bis zu 22 Franken) und eine Gebühr für die Erfassung der biometrischen Daten (bis zu 20 Franken).

Der Bundesrat hat am 17.12.2010 die Anpassung der Verordnungen genehmigt sowie die Verordnungs- und Gesetzesänderungen nach unbenutzter Referendumsfrist auf den 24. Januar 2011 in Kraft gesetzt.

(EJPD)