Ab 2012 keine Velovignette mehr
Ab Anfang nächsten Jahres müssen Fahrräder nicht mehr mit einer Velovignette ausgestattet sein. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 12.10.2011 die entsprechenden Änderungen auf Verordnungsebene beschlossen. Für Schäden, die Radfahrerinnen und Radfahrer verursachen, werden künftig deren Haftpflichtversicherungen oder sie persönlich aufkommen müssen.
Das Parlament hat im vergangenen Herbst mit einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes beschlossen, die obligatorische Haftpflichtversicherung für Radfahrer und Radfahrerinnen (Fahrradvignette) abzuschaffen und im Gegenzug die Deckungspflicht des Nationalen Garantiefonds anzupassen. Zu diesem Zweck mussten verschiedene strassenverkehrsrechtliche Verordnungen überarbeitet werden. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat dazu von Mitte April bis Mitte Juni 2011 eine Anhörung durchgeführt, die auf Zustimmung stiess. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 12.10.2011 nun die entsprechenden Änderungen auf Verordnungsebene beschlossen. Sie treten auf den 1. Januar 2012 in Kraft. Ab diesem Datum müssen Fahrräder in der Schweiz keine Vignette mehr tragen. Für Schäden, die Radfahrer und Radfahrerinnen verursachen, werden künftig ihre privaten Haftpflichtversicherungen oder diese selber aufkommen müssen.
Von der Abschaffung der Velovignette profitieren auch Motorfahrzeughalter, deren Fahrzeuge bisher betreffend Haftpflicht und Versicherung den Fahrrädern gleichgestellt waren: Es geht um E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Motorhandwagen, bestimmte Motoreinachser oder Elektro-Rollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h. Für Motorfahrräder und E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h wird die obligatorische Haftpflichtversicherung beibehalten.
Die Umstellung dürfte gut funktionieren, da die meisten in der Schweiz wohnenden Personen über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Um jene Velofahrer, die privat nicht gegen Haftpflicht versichert sind, auf die drohende Deckungslücke hinzuweisen, wird das ASTRA eine Informationskampagne durchführen.
Anhänge:
• Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) (pdf, 73kb)
• Verkehrszulassungsverordnung (VZV) (pdf, 60kb)
• Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) (pdf, 128kb)
• Ordnungsbussenverordnung (OBV) (pdf, 57kb)
• Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen (VFBF) (pdf, 51kb)
(BR, 12.10.2011)