Ab 2012: 5 Methoden der Komplementärmedizin werden wieder vergütet

0
1056

Fünf Methoden der Komplementärmedizin werden provisorisch wieder vergütet
Obwohl ihre Wirksamkeit nicht erwiesen ist, sollen ab 2012 folgende Methoden von der Grundversicherung (KVG) vergütet werden.

altDie anthroposophische Medizin, die Homöopathie, die Neuraltherapie, die Phytotherapie und die traditionelle chinesische Medizin werden am 1. Januar 2012 provisorisch bis Ende 2017 unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet. Dies hat das Eidgenössische Departement der Innern (EDI) entschieden, nachdem Volk und Stände bei der Volksabstimmung vom 17.05.2009 den Verfassungsartikel für eine bessere Berücksichtigung der Komplementärmedizin angenommen haben. Diese Übergangsperiode soll dazu genutzt werden, die kontroversen Aspekte zu klären. Bis heute fehlt der Nachweis, dass diese fünf Behandlungsmethoden die gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit (WZW) vollumfänglich erfüllen.

Konkret hat das EDI folgende Entscheide getroffen:

• Die Leistungsverordnung des EDI wird geändert und durch Bedingungen für
  die Kostenübernahme dieser fünf komplementärmedizinischen Methoden
  durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung ergänzt. Das Departe-
  ment hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beauftragt, im ersten Halb-
  jahr 2011 eine Änderung dieser Verordnung vorzubereiten, die für jede
  einzelne dieser Methoden die Modalitäten der Erstattung festzulegen hat.

  Hingegen sieht das Departement von einer Änderung des Krankenversiche-
  rungsgesetzes bzw. der Verordnung (KVV) ab, mit Ausnahme der bereits
  geplanten Änderungen für 2011, welche die Neuorganisation der Kommission
  für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen betreffen.

• Im Zeitraum von 2012 bis Ende 2017 gelten Wirksamkeit, Zweckmässigkeit
  und Wirtschaftlichkeit dieser fünf komplementärmedizinischen Methoden
  somit als teilweise umstritten (im Sinne des Bundesgesetzes und der
  Verordnung über die Krankenversicherung). Das EDI wird unverzüglich
  sämtliche geeigneten Massnahmen treffen, um die umstrittenen Aspekte
  zu beseitigen und Klarheit in diesem Dossier zu schaffen.

• Das EDI wird die Gesuchsteller seitens der Komplementärmedizin
  auffordern, ein Konzept zu erarbeiten und anschliessend die Evaluation
  in Bezug auf die WZW-Kriterien an die Hand zu nehmen. Diese
  Evaluationen sind bis Ende 2015 abzuschliessen und haben die bereits
  in der Schweiz verfügbaren und erhobenen Daten zu berücksichtigen.

• Die Wirksamkeit dieser fünf komplementärmedizinischen Methoden
  soll überdies von einer international anerkannten Institution überprüft
  werden. Diese soll bis Ende 2015 ein unabhängiges Gutachten
  (health technology assessment) sowie allfällige Empfehlungen
  unterbreiten.

• Das Departement beauftragt die Eidgenössische Kommission für
  allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen in ihrer neuen Zusammen-
  setzung und im Rahmen ihres 2011 zu revidierenden und zu präzi-
  sierenden Mandats, dem Departement im Laufe des Jahres 2016
  eine neue Empfehlung zu unterbreiten. Diese Empfehlung soll auf
  der Basis der Evaluationsergebnisse und des oben erwähnten Gut-
  achtens erfolgen.

• Das EDI wird in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen alle
  notwendigen Anstrengungen zur Konkretisierung des Verfassungs-
  artikels in weiteren Bereichen fortführen. Dies betrifft insbesondere:

  - das Medizinalberufegesetz. Mit der Teilrevision des Gesetzes soll
    die Komplementärmedizin in die Ausbildungsziele der Studien-
    gänge für Humanmedizin, Pharmazie, Zahnmedizin, Chiropraktik
    sowie Veterinärmedizin integriert werden.

  - das Heilmittelgesetz. Die Zulassung von komplementärmedi-
    zinischen und traditionellen Arzneimitteln soll erleichtert werden.

    Gewisse komplementärmedizinische Arzneimittel werden übrigens
    heute schon durch die Krankenversicherung vergütet. Die Spezia-
    litätenliste enthält zahlreiche phytotherapeutische, homöopathische
    und anthroposophische Arzneimittel. Auch die Akupunktur wird,
    sofern sie von Ärzten ausgeübt wird, vergütet.

  - Schaffung nationaler Diplome. Unter der Ägide des Bundesamtes
    für Berufsbildung und Technologie (BBT) wird derzeit die
    Schaffung von zwei nationalen Diplomen (in Komplementär-
    therapie und in Alternativmedizin) geprüft. Des Weiteren erar-
    beiten das BBT und das BAG eine Vernehmlassungsvorlage
    für ein Gesetz über die nicht-universitären Gesundheitsberufe.

  - Förderung der Forschung. Die Komplementärmedizin hat Zu-
    gang zu Forschungsmitteln, soweit die entsprechenden Bei-
    tragsgesuche den Erfordernissen der Forschung - beispiels-
    weise des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) - genügen.

  - Schaffung von Instituten / Lehrstühlen für Komplementär-
    medizin. Die Schaffung von Hochschulinstituten oder von
    Lehrstühlen liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Bund
    kann diese jedoch unterstützen, beispielsweise durch Ge-
    währung von projektbezogenen Zuschüssen.

• Das EDI wird eine Begleitgruppe einsetzen, die für die
  Begleitung des gesamten Vorhabens verantwortlich ist und
  die insbesondere Vertreter und Vertreterinnen der Komple-
  mentärmedizin umfassen wird.

(EDI, 12.01.2011)