Ab 15.12.2010: Visumfreie Einreise für Staatsangehörige aus Albanien und Bosnien

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Visumfreie Einreise für Staatsangehörige aus Albanien und Bosnien und Herzegowina

altAb dem 15. Dezember 2010 sind Staatsangehörige aus Albanien sowie Bosnien und Herzegowina bei der Einreise in den Schengen-Raum, demnach auch in die Schweiz, von der Visumpflicht befreit.

Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Die Schweiz hat sich grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet.

Am 24.11.2010 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (EU) die Verordnung verabschiedet. Mit der Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung werden Staatsangehörige aus Albanien sowie Bosnien und Herzegowina, die im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind, für den Aufenthalt von höchstens drei Monaten ohne Erwerbstätigkeit im Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit.

Eine Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen sie in der Schweiz nach wie vor nur sehr eingeschränkt. Eine Zulassung zur Erwerbstätigkeit für Personen ist erst unter der Voraussetzung möglich, dass sie gut qualifiziert sind und auf dem inländischen Arbeitsmarkt sowie auf den Arbeitsmärkten der EU/EFTA-Länder keine Personen zur Verfügung stehen. Im Weiteren müssen die im Ausländerrecht vorgesehenen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.

(EJPD)