Visumbefreiung für Inhaber eines taiwanesischen Passes sowie für Bürger der Nördlichen Marianen
Ab dem 11. Januar 2011 sind Inhaber eines taiwanesischen Passes sowie Bürger der Nördlichen Marianen bei der Einreise in den Schengen-Raum, demzufolge auch in die Schweiz, von der Visumpflicht befreit.
Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung des Schengen Besitzstands. Die Schweiz hat sich grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet.
Am 15.12.2010 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (EU) die Verordnung verabschiedet. Mit der Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung werden Inhaber eines taiwanesischen Passes sowie Bürger der Nördlichen Marianen, die im Besitz eines Reisepasses sind, für den Aufenthalt von höchstens drei Monaten ohne Erwerbstätigkeit im Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit.
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Inhaber eines taiwanesischen Passes sowie Bürger der Nördlichen Marianen ist weiterhin nur sehr beschränkt möglich. Eine Zulassung zur Erwerbstätigkeit wird ihnen erst unter der Voraussetzung gewährt, dass sie gut qualifiziert sind und auf dem inländischen Arbeitsmarkt sowie auf den Arbeitsmärkten der EU/EFTA-Länder keine entsprechend ausgebildeten Personen zur Verfügung stehen. Im Weiteren müssen die im Ausländerrecht vorgesehenen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
(EJPD, 22.12.2010)