G. Kuhn Rechtsberatung Treuhand

Ab 01.10.2011: Revidierte Energieverordnung und HKNV treten in Kraft

Bundesrat präzisiert Vollzug der kostendeckenden Einspeisevergütung

Der Bundesrat hat einer Teilrevision der Energieverordnung zugestimmt. Sie beinhaltet Präzisierungen und Ergänzungen für den praktischen Vollzug der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Ausserdem werden die Regeln für die Stromkennzeichnung verschärft, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz über die Herkunft des von ihnen konsumierten Stroms zu verschaffen. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2011 in Kraft.

Seit Anfang 2009 wird in der Schweiz Strom aus erneuerbaren Energien mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen dafür einen Zuschlag pro verbrauchte Kilowattstunde Strom. Im Juni 2010 hatte das Parlament mit der Änderung des Energiegesetzes entschieden, dass der Bundesrat diesen Zuschlag ab 2013 bedarfsgerecht auf maximal 0,9 Rappen/kWh erhöhen kann. Ab 2012 wird ausserdem ein neuer Zuschlag von 0,1 Rappen/kWh zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen erhoben (Revision Gewässerschutzgesetz vom Dezember 2009).

Die vorliegende Revision der Energieverordnung setzt einerseits die erwähnten Änderungen des Energie- und Gewässerschutzgesetzes um. Andererseits umfasst sie notwendige Präzisierungen und Ergänzungen für den Vollzug der KEV, die sich nach zwei Jahren Praxiserfahrung ergeben haben:

Daneben umfasst die Revision der Energieverordnung Anpassungen und Ergänzungen zum Vollzug der Wettbewerblichen Ausschreibungen, die über den gleichen Zuschlag wie die KEV finanziert werden, sowie Ausführungsvorschriften für die Globalbeiträge des Bundes an die Kantone für Information und Beratung sowie Aus- und Weiterbildung.

Nicht Gegenstand der vorliegenden Revision sind die KEV-Vergütungssätze für die einzelnen Produktionstechnologien und Anlagentypen. Diese werden derzeit vom Bundesamt für Energie überprüft. Allfällig notwendige Anpassungen werden gegen Ende des Jahres 2011 in die Anhörung geschickt.

Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung

Durchschnittlich 20% und in Einzelfällen sogar über 90% des Stroms aus Schweizer Steckdosen stammt aus „nicht überprüfbaren" Energieträgern. Stromanbieter müssen Anteile von über 20% bereits heute gegenüber ihren Kundinnen und Kunden begründen. Um die Transparenz über den Energiemix weiter zu erhöhen, schreibt die revidierte Energieverordnung neu vor, dass die Anbieter alle vorhandenen Nachweise verwenden müssen. Zudem müssen alle Produktionsanlagen (Ausnahme: Kleinstanlagen mit einer Anschlussleistung von unter 30 kVA) ab 2013 im Schweizer Herkunftsnachweissystem erfasst werden. So wird gewährleistet, dass Nachweise lückenlos verwendet werden und keine Doppelzählungen erfolgen. Das zuständige UVEK hat in diesem Zusammenhang auch mehrere Punkte der Verordnung über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (HKNV) revidiert. Die revidierte HKNV tritt gleichzeitig mit der revidierten Energieverordnung per 1. Oktober 2011 in Kraft.

Tipp-Link:

Entwurf revidierte Energieverordnung (provisorisch) (pdf, 412kb)

(BR / UVEK, 17.08.2011)

 

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