Ab 01.06.2011: Steuerfreien Schnaps für Flug-Reisende

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Bundesrat: Ab Juni Zollfrei-Schnaps für Ankommende

altAb dem 1. Juni 2011 können sich auf Schweizer Flughäfen auch ankommende Passagiere mit steuerfreien Alkoholika, Parfüms und Tabakwaren eindecken. Der Bundesrat hat am 20.04.2011 das entsprechende Bundesgesetz auf dieses Datum in Kraft gesetzt.

Die Regierung erwartet von der neuen Regelung für den Einkauf in Zollfreiläden eine Belebung und dadurch 60 bis 80 zusätzliche Arbeitsstellen. Die Mehrerträge dürften sich auf 50 bis 60 Millionen Franken belaufen. Zwischen 20 und 23 Millionen davon fliessen in Form von umsatzabhängigen Mieteinnahmen in die Taschen der Flughafenbetreiber.

Eine nennenswerte Benachteiligung des schweizerischen Detailhandels befürchtet der Bundesrat nicht. Die Verlagerung erfolgt hauptsächlich, weil die ankommenden Passagiere nicht mehr im Ausland in den Zollfreiläden einkaufen werden.

Zudem bleibt es bei den Freimengen an Alkohol und Tabak. Zollfrei sind ein Liter Alkohol mit über 15 Volumenprozent, darunter zwei Liter. Beim Tabak beträgt die Freimenge 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 Gramm Schnitttabak. Für alle anderen Produkte gilt eine Wertfreigrenze von 300 Franken.

Zürich und Genf startklar

Ankommende Passagiere finden die Duty-Free-Geschäfte vorerst bei der Gepäckausgabe in den Flughäfen Zürich-Kloten und Genf-Cointrin. Im Flughafen Genf wird gebaut, Zürich ist im Sommer startklar. Der Flughafen Bern-Belp überlegt sich noch, ob auch er eine "Duty-Free"-Zone für Ankommende einrichten will.

Duty-Free-Läden für ankommende Passagiere sind ausserhalb Europas weit verbreitet. Insgesamt finden sie sich in 58 Ländern. In Europa sind sie bisher in Gibraltar, Island, Norwegen, Serbien und in der Türkei zugelassen. Andernorts ist das steuerfreie Einkaufen nur abfliegenden Passagieren vorbehalten.

(21.04.2011)