Ab 01.01.2011: Vereinheitlichung des Strafprozessrechts

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Ab 01.01.2011: Vereinheitlichung des Strafprozessrechts
Der Bundesrat setzt die Strafprozessordnung, die Jugendstrafprozessordnung und das Strafbehördenorganisationsgesetz auf den 1. Januar 2011 in Kraft.
Worum geht es?

altDie Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) und die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (JStPO) ersetzen die 26 kantonalen Strafprozessordnungen sowie den Bundesstrafprozess. Damit werden Straftaten in der Schweiz künftig nicht nur einheitlich im Strafgesetzbuch umschrieben, sondern auch nach den gleichen prozessualen Regeln verfolgt und beurteilt. Die Aufhebung der Rechtszersplitterung dient der Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit und ermöglicht eine wirksamere Bekämpfung der Kriminalität. Die Gerichtsorganisation bleibt grundsätzlich wie bisher den Kantonen überlassen. Allerdings bedingt das einheitliche Prozessrecht insbesondere ein einheitliches Strafverfolgungsmodell. Auf Bundesebene werden die neuen Vorgaben durch den Erlass des Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG) umgesetzt.

(EJPD, 03.12.2010)

Unser Beitrag - Ab 01.01.2011: Strafprozesse endlich einheitlich - Eine kurze Erklärung was für Beschuldigte und Opfer neu ist - kann für Sie von Interesse sein.