Ab 01.01.2011: Einführung der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)

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Start zur Einführung der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)
UID-Register hier via Internet zugänglich!

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Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) am 1. Januar 2011 hat das Bundesamt für Statistik (BFS) begonnen, jedem Unternehmen in der Schweiz eine eindeutige und übergreifende Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zuzuordnen. Das UID-Register, in dem die Nummern zusammen mit den wichtigsten Indentifikationsmerkmalen der Unternehmen geführt werden, ist seit heute, 11. Januar 2011, öffentlich zugänglich.

Mit dem Inkrafttreten des UIDG erhält jedes Unternehmen in der Schweiz eine eindeutige und übergreifende Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Die zahlreichen in der Verwaltung verwendeten Identifikationsnummern werden schrittweise durch die UID ersetzt. Dadurch wird die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung einfacher und effizienter. die UID ist zudem eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung des E-Governments und des elektronischen Datenaustausches.

Für die Zuweisung, Verwaltung, Verwendung und Abfrage der UID wurde ein eigenständiges, teilweise öffentlich zugängliches Register aufgebaut. Die in diesem UID-Register enthaltenen Daten zu den Unternehmen sind auf das für die Identifikation notwendige Minimum, wie Name oder Firma, die offizielle Sitzadresse, die UID sowie Hinweise auf bisherige Handelsregister- oder Mehrwertsteuer-Nummern beschränkt.

Ab heute, 11. Januar 2011, ist das UID-Register für die Öffentlichkeit via Internet www.uid.admin.ch zugänglich. Zu Beginn enthält das Register die rund 500'000 im Handelsregister als aktiv eingetragenen Unternehmen bzw. "UID-Einheiten". Im Laufe der kommenden Monate wird das Register dann kontinuierlich erweitert, bis die Gesamtheit aller Unternehmen erfasst ist.

Für die Einführung der UID bei den verschiedenen Verwaltungsstellen und die Ablösung bestehender Identifikationsnummern (Mehrwertsteuer-Nummer, Handelsregister-Nummer, etc.), sieht das UIDG Fristen von 3 bzw. 5 Jahren vor. Mit diesen Einführungsfristen wird sowohl den Unternehmen als auch der Verwaltung ausreichend Zeit gewährt, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.

Wichtig:
Allen betroffenen Unternehmen und registrierten UID-Einheiten teilt das Bundesamt für Statistik in den kommenden Monaten die ihnen zugeteilte UID schriftlich mit und informiert sie über deren Führung und Verwendung sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

(BFS, 11.01.2011)

Tipp-Link: Wie Sie die UID-Nummer als MWST-Nummer verwenden können, lesen Sie hier.