Ordnungsbusse bei Cannabiskonsum
Neu kann Cannabiskonsum mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft werden. Der Bundesrat hat entschieden, dass die entsprechende Revision des Betäubungsmittelgesetzes am 1. Oktober 2013 in Kraft tritt.
Der Cannabiskonsum von Erwachsenen soll künftig mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 100 Franken bestraft werden können. Das haben National- und Ständerat am 28. September 2012 beschlossen. Damit die Polizei eine solche Busse ausstellen kann, darf eine Täterin oder ein Täter nicht mehr als 10 Gramm Cannabis bei sich tragen. Akzeptiert und bezahlt die Cannabiskonsumentin oder der Cannabiskonsument die Ordnungsbusse, gibt es weder eine Verzeigung noch ein ordentliches Strafverfahren. Mit dieser Neuerung werden Polizei und Justiz entlastet und Kosten gespart. Ausserdem wird damit die Ahndung des Cannabiskonsums in der Schweiz vereinheitlicht.
Die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.
Für Jugendliche, die Cannabis konsumieren, gilt diese Gesetzesrevision nicht. Sie werden weiterhin in einem ordentlichen Verfahren nach der Jugendstrafprozessordnung beurteilt.
(BR/BAG, 31.05.2013)