Kinderbrillen erneut kassenpflichtig
Bundesrat Alain Berset hat entschieden, dass die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen für Kinder wieder von der Krankenversicherung übernommen werden sollen. Die dazu erforderlichen Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) treten am 1. Juli 2012 in Kraft. Das EDI hat weiter beschlossen, dass die Protonen-Strahlentherapie für bestimmte Brusttumore im Rahmen einer Studie übernommen werden soll; die Störfeldtherapie oder Neuraltherapie nach Huneke hingegen geht nicht mehr zu Lasten der Krankenversicherung.
Aufgrund der Ergebnisse eines medizinischen Gutachtens und in Beantwortung einer parlamentarischen Motion hat das EDI beschlossen, Brillengläser und Kontaktlinsen für Kinder erneut für leistungspflichtig zu erklären. Das Gutachten kam zum Schluss, dass die Korrektur einer Fehlsichtigkeit im Kindesalter der Behandlung einer Krankheit entspricht. Die meisten Sehfehler müssen im Kindesalter behandelt werden, um eine Amblyopie (Verminderung der Sehschärfe) zu vermeiden. Im Erwachsenenalter ist dieses Augenleiden nicht mehr therapierbar. Die Korrektur einer Fehlsichtigkeit beim Kind dient daher mehrheitlich der Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen und nicht der Kompensation einer beeinträchtigten Körperfunktion.
Weiter wird die Protonen-Strahlentherapie zur Behandlung von gewissen Brustkrebserkrankungen neu unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenversicherung übernommen. Mit diesem Entscheid wird die gezielte und medizinisch gerechtfertigte Entwicklung dieser vielversprechenden Behandlung zulässig. 20 Patientinnen und Patienten können nun im Rahmen einer Studie im Paul-Scherrer-Institut unter der Voraussetzung einer Evaluation behandelt werden, wobei die Leistungen von der Krankenversicherung übernommen werden.
Nicht mehr leistungspflichtig ist hingegen die Störfeldtherapie oder Neuraltherapie nach Huneke, da die Schweizerische Ärztegesellschaft für Neuraltherapie ihren Antrag auf Kostenübernahme zurückgezogen hat. Diese Therapie war Anfang dieses Jahr zusammen mit anderen Methoden der Komplementärmedizin unter der Voraussetzung einer Evaluation in den Leistungskatalog aufgenommen worden. Die Kosten für die lokale und segmentale Neuraltherapie, die als konventionelle Infiltrationsanästhesie gilt, werden jedoch nach wie vor übernommen.
Schliesslich betreffen die Änderungen der KLV und ihrer Anhänge auch einige andere Leistungen, darunter die Verlängerung des Programms für die Impfung der 15- bis 26-jährigen Frauen gegen humane Papillomaviren bis 2017, die künstliche Ernährung und die Behandlung von Koronarstenosen. Einige Tarife betreffend die Mittel und Gegenstände wurden angepasst, insbesondere bei der Sauerstofftherapie und der Diabetes-Diagnostik. Zudem wurde die Analysenliste vor allem im Bereich der Tuberkulose-Diagnostik und der Kontrolle der Alkoholabstinenz ergänzt.
Anhänge:
(EDI/BAG, 21.06.2012)