Freihandelsabkommen zwischen EFTA-Staaten und Ukraine in Kraft getreten
Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) und der Ukraine ist am 1. Juni 2012 in Kraft getreten. Das Übereinkommen, das 2010 unterzeichnet worden war, reguliert den Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen den Unterzeichnern, den Wettbewerb auf dem Markt, das öffentliche Beschaffungswesen, die Investitionen und den Schutz geistigen Eigentums.
Gemäss dem Übereinkommen schaffen die Parteien alle Einfuhrzölle für eine grosse Bandbreite an Importprodukten ab. Des Weiteren gibt der Wortlaut vor, dass "keine neuen Einfuhrzölle eingeführt" werden. Das Abkommen sieht auch den schrittweisen Abbau der Ausfuhrzölle vor. Ausserdem enthält das Dokument Antidumping-Bestimmungen.
Das Übereinkommen beinhaltet eine Reihe von Zielen, die die Parteien zukünftig anstreben - die Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen, den Abbau von Handelsschranken, die Verbesserung der Investitionsmöglichkeiten, die Förderung des Wettbewerbs auf den Märkten sowie die Liberalisierung öffentlicher Ausschreibungen.
Was den Handel mit Dienstleistungen betrifft, übernimmt jede Partei die Verantwortung, alle allgemein gültigen Massnahmen zu ergreifen, die die Verwaltung des Handels mit Dienstleistungen "in vernünftiger, objektiver und unparteiischer Weise" betreffen. Hinsichtlich der Investitionen garantiert das neue Dokument, dass die Unterzeichner die Auferlegung von Beschränkungen vermeiden, um die Zahlungsbilanz zu schützen.
Laut der offiziellen Webseite der EFTA erreichte der bilaterale Warenhandel zwischen der Ukraine und den EFTA-Ländern im Jahr 2011 1,2 Milliarden USD. In den letzten zehn Jahren belief sich das jährliche Wachstum dieses Indikators auf 19 Prozent. Darüber hinaus steht die Ukraine für die EFTA-Handelspartner an zweiter Stelle der wichtigsten Exportmärkte in Europa ausserhalb der EU.
Die Ukraine exportiert vor allem anorganische Chemikalien in die EFTA-Länder. Die EFTA-Staaten führen hauptsächlich Fisch und pharmazeutische Erzeugnisse in die Ukraine ein.
Im Februar 2012 erwähnte Martin Zbinden, Vorsitzender des Freihandelsabkommens im schweizerischen Staatssekretariat für Wirtschaft, das Handelsvolumen zwischen den beiden Parteien könne mit dem neuen Übereinkommen verdoppelt werden, berichtet USPP. "Es ist wichtig, die Unternehmer auf die neuen Exportmöglichkeiten vorzubereiten, [die sich mit dem Freihandelsabkommen ergeben]", erklärte er im Hinblick auf die bevorstehende Freihandelszone zwischen der Ukraine und den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Bislang hat die Ukraine freie Handelszonen mit Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Mazedonien, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan eingerichtet, so informiert AUCC.org.ua.
(ots/PRNewswire, 03.06.2012)
Schweizer Aussenhandel mit der Ukraine hat sich vervierfacht Die Ukraine steht zur Zeit wegen der Fussball-Europameisterschaft im Mittelpunkt - aber nicht nur: So ist seit dem 1. Juni 2012 auch ein multilaterales Freihandelsabkommen EFTA - Ukraine in Kraft. Innerhalb der letzten 10 Jahre haben sich sowohl die Exporte wie auch die Importe zwischen der Schweiz und der Ukraine vervierfacht. Die Ukraine, flächenmässig das zweitgrösste Land Europas, verfügt über grosse Rohstoffvorräte (u.a. Eisenerz, Blei und Kohle). Zudem ist sie, laut Weltstahlverband, der 8 wichtigste Stahlproduzent der Welt. Die Schweiz pflegt mit der Ukraine seit längerem Handelsbeziehungen. Am 1. Juni 2012 traten nun ein multilaterales Freihandelsabkommen EFTA - Ukraine und ein bilaterales Landwirtschaftsabkommen Schweiz - Ukraine in Kraft. Im Jahr 2011 exportierte die Schweiz Güter für 612 Mio. Franken und importierte Waren für 62 Mio. Franken. Die Ausfuhren waren 10 mal höher als die Einfuhren. Die Handelsbilanz schloss dadurch mit einem Überschuss von 550 Mio. Franken. Im Umfeld der Wirtschaftskrise 2009 brachen die Importe um 57 % ein und stagnieren seither. In der Rangliste der wichtigsten Importländer der Schweiz hat sich die Ukraine in den letzten 10 Jahre von Rang 87 auf 71 verbessert; exportseitig sogar von Platz 57 auf 41. Ukrainisches Sonnenblumenöl mundet der Schweiz Innerhalb von 10 Jahren haben sich die Importe aus der Ukraine vervierfacht. Deren Anteil an den schweizerischen Gesamteinfuhren 2011 sind jedoch mit 0,03 % (62 Mio. Franken) verschwindend klein. Die Steigerung wiederspiegelt sich auch in der durchschnittlichen Wachstumsrate, welche zwischen 2001 - 2011 14,4 % pro Jahr betrug. Zum Vergleich: die Gesamtimporte der Schweiz wuchsen im gleichen Dezennium jährlich um 2,7 %. Obwohl die Ukraine ein wichtiger Stahlproduzent ist, finden sich die Metalleinkäufe (Rohre, Walz- und Ziehprodukte aus Eisen und Stahl) mit 6 Mio. Franken erst auf dem dritten Rang. Davor rangieren mit rund 16 Mio. Franken die Bijouterie und Juwelierwaren und mit 13 Mio. Franken die landwirtschaftlichen Produkte, hier hauptsächlich Sonnenblumenöl. 4 mal höhere Exporte innerhalb von 10 Jahren Nur wenig anders sieht es bei den Exporten aus: hier beträgt der Anteil 0,3 %. Dabei haben sich die Ausfuhren in die Ukraine in 10 Jahren vervierfacht (612 Mio. Franken). Die durchschnittliche, jährliche Wachstumsrate betrug in diesem Zeitraum 14,5 %. Zum Vergleich: die gesamten Exporte der Schweiz wuchsen in der selben Periode um 4,2 % pro Jahr. Exportschlager im Jahr 2011 waren die Produkte der Chemisch-Pharmazeutischen Industrie (227 Mio. Franken), wozu Pharmazeutika, Vitamine, Diagnostika, agrochemische Erzeugnisse sowie Lacke und Farben gehören. Deren Verkäufe haben sich von 51 Mio. Franken (2001) auf 227 Mio. Franken (2011) gesteigert. Auch die Präzisionsinstrumente, Uhren und Bijouterie sind mit 103 Mio. Franken wichtige Exportgüter. Knapp dahinter finden sich auf dem dritten Rang die Edelmetalle (Gold oder platiniertes Gold als Halberzeugnis) mit 91 Mio. Franken.
Quelle: SECO, Trading Economics Diese Mitteilung basiert auf den Ergebnissen nach Total 2, d.h. jenen mit den Handel mit Edelmetallen, Edel- und Schmucksteinen sowie Kunstgegenständen und Antiquitäten. (EZV, 05.06.2012) |