Ab 01.04.2013: Zigaretten und andere Tabakfabrikate werden teurer

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Bundesrat beschliesst Steuererhöhung auf Zigaretten und anderen Tabakfabrikaten

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. November 2012 beschlossen, die Steuersätze für Zigaretten und andere Tabakfabrikate zu erhöhen. Die Steuererhöhung erfolgt auf den 1. April 2013. Die Erhöhung der Tabaksteuer auf Zigaretten ist gesundheitspolitisch und fiskalpolitisch begründet. Dem Bund bringt sie Mehreinnahmen von jährlich rund 50 Millionen Franken.

Der Bundesrat betreibt seit Jahren eine ausgewogene Tabaksteuerpolitik der "kleinen Schritte", die sich sowohl fiskal- wie auch gesundheitspolitisch bewährt: Bei seinen Entscheiden berücksichtigt er einerseits die Tabaksteuereinnahmen sowie die Entwicklung des Zigarettenpreises in den Nachbarländern und der Tabakbesteuerung in der EU insgesamt, anderseits die Entwicklung des Zigarettenkonsums und des Raucheranteils im Inland. Weitere Beurteilungskriterien sind die Entwicklung des Schmuggels und des Schwarzmarktes sowie die Verkäufe im Grenz- und Reiseverkehr.

Die aktuelle Erhöhung der Steuer auf Zigaretten wird einen Beitrag zur Entlastung des Bundeshaushalts leisten. Der Bundesrat rechnet mit Mehreinnahmen von jährlich rund 50 Millionen Franken. Die gleichzeitige Erhöhung der übrigen Tabakfabrikate erfolgt im Rahmen der geplanten Erhöhungen zur Annäherung an die Steuerbelastung in der EU.

Die Steuererhöhung erfolgt auf den 1. April 2013. Sie entspricht bei den Zigaretten einem Preisaufschlag von 10 Rappen je Schachtel, beim Feinschnitttabak einem solchen von 60 Rappen pro 50 Gramm Beutel.

Download

Verordnung über die Änderung des Tabaksteuergesetzes (pdf, 23kb)

Bild: Gerd Altmann/pixelio.de

(BR/EFD, 14.11.2012)