G. Kuhn Rechtsberatung Treuhand

Ab 01.01.2013 droht Rasern die Einziehung des Fahrzeuges ("Via sicura" - 1. Paket tritt in Kraft)

«Via sicura»: Erste Massnahmen treten am 1. Januar 2013 in Kraft

Am 1. Januar 2013 tritt ein erstes Paket mit Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» in Kraft. Darin enthalten sind Massnahmen gegen Raser wie die Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen sowie das Verbot von Radarwarnungen. Ebenfalls angepasst wird das Mindestalter für Radfahrende und Fuhrleute.

Am 15. Juni 2012 hat das Parlament das Verkehrssicherheitsprogramm «Via sicura» angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, die darin enthaltenen Massnahmen gestaffelt in Kraft zu setzen. Die erste Tranche tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Eine zweite Tranche soll auf Anfang 2014 in Kraft treten. Diese beinhaltet Massnahmen, die Umsetzungsvorschriften auf Verordnungsstufe brauchen. Dazu wird im nächsten Frühjahr ein Anhörungsverfahren bei den Kantonen und interessierten Organisationen durchgeführt.
Der dritte Teil enthält Massnahmen, die mehr Vorbereitungszeit brauchen. Dies vor allem wegen der Anpassung der Informatik-Systeme auf Bundes- und Kantonsebene. Sie können deshalb erst ab 2015 in Kraft gesetzt werden.

Am 1. Januar 2013 treten in Kraft:

Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies für immer. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, und die Höchststrafe wird auf 4 Jahre Freiheitsstrafe angehoben.

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(br/uvek/astra, 14.11.2012)

 

 

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