Regierungsrat klärt Auswirkungen der Weko-Untersuchung gegen Baufirmen auf den Kanton ab
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat gegen 17 im Kanton Aargau tätige Baufirmen Geldbussen wegen unzulässiger Submissionsabsprachen verhängt. Der Regierungsrat lässt abklären, ob davon kantonale Projekte betroffen sind. In diesem Zusammenhang will er das Wahlverfahren für den neuen Bankratspräsidenten der Aargauischen Kantonalbank (AKB) vorerst aussetzen.
Im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler will der Kanton Aargau seine Bauvorhaben zu möglichst günstigen Konditionen realisieren. Eine wichtige Voraussetzung dazu ist ein funktionierender Wettbewerb bei Submissionsverfahren. Der Regierungsrat begrüsst deshalb, dass die Wettbewerbskommission Massnahmen ergreift, damit die Konkurrenz spielt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Weko gegen 17 im Kanton Aargau tätige Baufirmen zum Teil hohe Bussen wegen unerlaubter Submissionsabsprachen ausgesprochen hat. Der Regierungsrat lässt nun abklären, ob der Kanton Aargau durch die von der Weko untersuchten und bestraften Absprachen geschädigt worden ist.
Der Bankrat der Aargauischen Kantonalbank (AKB) hat Ende 2011 sein Mitglied Dieter Egloff, Mellingen, als neuen Bankratspräsidenten mit Amtsantritt im Herbst 2012 vorgeschlagen. Er ist seit einigen Jahren Verwaltungsratsmitglied der von der Weko gebüssten Baufirma Umbricht AG, Turgi. Der Regierungsrat beantragt dem Büro des Grossen Rats, die Wahl zu verschieben, bis die notwendigen Abklärungen durchgeführt worden sind.
(Regierungsrat; Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 25.01.2012)
Siehe auch Beitrag:
• WEKO büsst Baufirmen aus dem Kanton Aargau