2013 bleiben Renten der obligatorischen Unfallversicherung unverändert

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Die Invaliden- und Hinterlassenenrenten der obligatorischen Unfallversicherung bleiben per 1. Januar 2013 unverändert

Die Teuerung ist seit der letzten Anpassung im Januar 2009 nicht gestiegen und der Index der Konsumentenpreise ist seit 2008 sogar leicht rückläufig.

Seit der Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) von 1991 werden die Renten der obligatorischen Unfallversicherung gleichzeitig mit den AHV-Renten an die Teuerung angepasst. Massgebend dafür ist bei den Renten der Unfallversicherung alleine der Landesindex der Konsumentenpreise und zwar jeweils derjenige des Monats September. Dieser ist gemäss Bundesamt für Statistik zwischen 2008 und 2012 um knapp 0,6 Punkte gesunken.

Da im UVG bei einer negativen Teuerung keine Anpassung vorgesehen ist, erfolgt bei den Invaliden- und Hinterlassenenrenten der obligatorischen Unfallversicherung keine Reduktion.

(EDI/BAG, 06.12.2012)