1000 Hinweise zu Geldwäscherei eingegangen

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Meldestelle für Geldwäscherei MROS: Mehr als tausend Verdachtsmeldungen

Erstmals seit Inkraftsetzung des Geldwäschereigesetzes sind bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) über 1000 Verdachtsmeldungen eingegangen. Das Meldevolumen hat im Vorjahresvergleich um mehr als 29 Prozent zugenommen. Das entspricht dem Trend der letzten Jahre. Die involvierten Vermögenswerte sind auf rund 847 Millionen Franken gesunken. Knapp 71 Prozent aller eingereichten Meldungen stammen von Banken.

Im Berichtsjahr 2010 sind insgesamt 1'159 Verdachtsmeldungen bei der MROS eingegangen. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme um 29,4 Prozent.

Die höhere Anzahl von Verdachtsmeldungen lässt sich hauptsächlich mit zwei grossen Fallkomplexen erklären, die von Banken gemeldet wurden. Aufgrund einer Vielzahl von gemeldeten Geschäftsbeziehungen haben diese Fälle eine grosse Anzahl von Verdachtsmeldungen generiert. Entsprechend stieg auch der Anteil der von Banken stammenden Meldungen auf knapp 71 Prozent. An zweiter Stelle folgen mit einer Quote von knapp 16 Prozent die Meldungen aus dem Bereich des Zahlungsverkehrs. Dieser wird in der Statistik in die beiden Unterkategorien "Anbieter" und "Money Transmitter" unterteilt. Das Meldevolumen der "Money Transmitter" blieb verglichen mit dem Vorjahr praktisch konstant. Die Meldungen der "Anbieter" haben hingegen stark zugenommen. Die 9,5-prozentige Zunahme der Verdachtsmeldungen aus dem Bereich Zahlungsverkehr ergibt sich somit ausschliesslich aus der Kategorie „Anbieter".

Bei 55 Prozent der Verdachtsmeldungen können strafbare Handlungen gegen das Vermögen als vermutete Vortat angenommen werden. Wie in den Jahren zuvor ist mit einem Anteil von knapp 39 Prozent wiederum der „Betrug" die am häufigsten vermutete Vortat.

Auswirkungen des revidierten Geldwäschereigesetzes
Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes im Jahr 2009 wurde der verbesserte Haftungsausschluss der Finanzintermediäre eingeführt. Dies könnte das Meldeverhalten beeinflusst haben und damit ein Grund für die Zunahme des Meldevolumens im Jahr 2010 sein. Ein meldender Finanzintermediär muss sich nicht mehr nach der hohen Prüfungshürde der "nach den Umständen gebotenen Sorgfalt" richten, sondern kann seinen Verdacht auf "den guten Glauben" abstellen, was ganz im Sinne der internationalen Standards ist.

Die Summe der gemeldeten Vermögenswerte bewegt sich trotz der Zunahme der Meldungen mit 847 Mio. Franken auf einem normalen Niveau. Rückblickend sind die beiden Vorjahre 2009 und 2008, mit einem Gesamtvolumen von 1,8 respektive 2,2 Mrd. Franken, als aussergewöhnlich zu betrachten.

Meldungen in Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung
Die Anzahl der Verdachtsmeldungen in Zusammenhang mit mutmasslicher Terrorismusfinanzierung hat sich im Vergleich zum Vorjahr mit 13 Meldungen verdoppelt (Vorjahr sieben Meldungen). Diese Zunahme wird dadurch relativiert, dass allein drei Fallkomplexe aufgrund von mehreren gemeldeten Geschäftsbeziehungen acht Verdachtsmeldungen generiert haben. Berücksichtigt man diese Tatsache, zeigt sich für 2010 praktisch das gleiche Bild wie im Vorjahr. Auffallend ist mit rund 23 Mio. Franken die Höhe der gemeldeten Vermögenswerte. Im Jahr 2009 waren es rund 9'500 Franken. Dieses Resultat geht hauptsächlich auf eine einzige Verdachtsmeldung aus dem Bankenbereich mit gemeldeten Vermögenswerten in der Höhe von knapp 19 Mio. Franken zurück. Zehn Meldungen sind von der Meldestelle an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet worden. In sechs Fällen hat sich der Verdacht auf Terrorismusfinanzierung nicht erhärtet. Keine der im Jahr 2010 eingegangenen Verdachtsmeldungen weist einen Bezug zu einer offiziellen Namensliste über mutmassliche Terroristen auf. Auslöser für die eingegangenen Verdachtsmeldungen waren hauptsächlich Drittinformationen.

Konstant hohe Weiterleitungsquote
Die Quote der weitergeleiteten Verdachtsmeldungen ist mit 86,5 Prozent nach wie vor sehr hoch und praktisch konstant geblieben. Die hohen Weiterleitungsquoten in allen Branchen widerspiegeln erneut die gute Qualität der eingereichten Verdachtsmeldungen. An der Spitze behauptet sich erneut der Banksektor mit einer im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Weiterleitungsquote von über 90 Prozent.

(Fedpol, 28.04.2011)

Anmerkung der Redaktion:

Der Meldestelle für Geldwäscherei kommt eine Relais- und Filterfunktion zwischen den Finanzintermediären und den Strafverfolgungsbehörden zu. Organisatorisch ist die MROS als Sektion innerhalb des Bundesamtes für Polizei (fedpol) eingereiht, ist aber selber keine Polizeibehörde.