100 Jahre ZGB - Eine Sonderbriefmarke zum Geburtstag

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Eine Briefmarke zum Geburtstag des ZGB; Bund und Post feiern das 100-Jahr-Jubiläum

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch feiert sein hundertjähriges Bestehen. Zum Jubiläum widmet die Schweizerische Post dem ZGB eine Sonderbriefmarke. Am 1. März 2012 wurde die neue Briefmarke im Rahmen eines Festaktes im Beisein von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Peter Hasler, Verwaltungsratspräsident der Post, im Bundeshaus enthüllt.

Am 1. Januar 1912 ist das Schweizerische Zivilgesetzbuch ZGB in Kraft getreten. Seit 100 Jahren spielt es für unser Leben und für die Rechtsentwicklung in der Schweiz eine wichtige Rolle. In ihrer Rede verwies Justizministerin Simonetta Sommaruga auf den Grundsatz von Treu und Glauben. Dieses Prinzip verlange die wechselseitige Rücksichtnahme und schütze das gegenseitige Vertrauen der Parteien. Sommaruga zeigte sich erfreut, dass dieser Grundsatz durch die Sonderbriefmarke in die ganze Welt hinausgetragen wird.

Für die Schweizerische Post sei es eine grosse Ehre, eines der grundlegendsten Gesetze der Schweiz in einer Briefmarke zu verewigen, betonte Peter Hasler, Verwaltungsratspräsident der Post. Zudem wies er auf die Gemeinsamkeiten des ZGB und der Briefmarke als Wertpapier hin: beide verkörpern ein Stück Rechtssicherheit.

Als Vertreter des Gesetzgebers sprachen die Präsidenten der beiden Rechtskommissionen. Yves Nidegger, Präsident der nationalrätlichen Rechtskommission, lobte den volkstümlichen Charakter des ZGB. Es handle sich um ein Gesetz für das Volk. Dem pflichtete Anne Seydoux-Christe, Präsidentin der ständerätlichen Schwesterkommission, bei. Das ZGB sei verständlich und bürgernah.

Dass das ZGB aber nicht nur in der Schweiz präsent ist, daran erinnerte Michael Leupold, Direktor des Bundesamtes für Justiz. Auch im Ausland geniesst das ZGB grosse Aufmerksamkeit. Seine Prägnanz und Fortschrittlichkeit hat das Privatrecht in anderen Ländern inspiriert und beeinflusst.

(BJ, 01.03.2012)