Verbesserte Fahreignungsabklärungen ab 1. Juli 2016

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© Bagal/pixelio.de

Bundesrat verbessert Fahreignungsabklärungen

Der Bundesrat führt für Ärztinnen und Ärzte sowie für Psychologinnen und Psychologen, die Abklärungen zur Fahreignung treffen, ein Stufenmodell ein: Je komplexer die Untersuchung, desto höher die fachlichen Anforderungen. Damit werden die Abklärungen verbessert. Zudem werden die aus den 1970er Jahren stammenden medizinischen Mindestanforderungen an Fahrzeuglenker dem heutigen Stand der Wissenschaft und Technik angepasst. Die Änderungen treten am 1. Juli 2016 in Kraft.

Die Fahreignung von Automobilisten und Berufschauffeuren ist ein zentrales Element der Verkehrssicherheit. Nur wer die notwendigen Anforderungen erfüllt, soll am Strassenverkehr teilnehmen dürfen. Der Bundesrat passt deshalb einerseits die medizinischen Mindestanforderungen an Fahrzeuglenkende, andererseits die fachlichen Anforderungen an Fachleute an, die Fahreignungsabklärungen durchführen.

Qualitätssicherung bei Fahreignungsabklärungen

Die Anforderungen an die Untersuchenden werden neu je nach Aufgabengebiet abgestuft. So sind die Anforderungen an Ärztinnen und Ärzte, die Seniorinnen und Senioren oder Berufschauffeusen und Berufschauffeure routinemässig überprüfen, weniger hoch als die Anforderungen an Ärzte, die Personen nach einem Unfall oder nach schweren Krankheiten beurteilen müssen. Verkehrsmedizinische und -psychologische Fahreignungsabklärungen dürfen nur noch von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychologinnen und Psychologen durchgeführt werden, die entsprechend ausgebildet sind und die sich regelmässig weiterbilden. Künftig wird zudem nicht mehr zwischen Hausärzten und Amtsärzten unterschieden. Massgebend ist allein, ob sich ein Arzt für diese Aufgabe aus- und weitergebildet hat (Details siehe Faktenblatt). Wer lediglich Seniorinnen und Senioren untersucht, kann selber entscheiden, wie er das nötige Wissen erwerben will.

Neu besteht für Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, bei einem unklaren Ergebnis der Fahreignungsuntersuchung dem Strassenverkehrsamt zu empfehlen, dass die Beurteilung durch eine Fachperson mit einer höheren Ausbildungsstufe vorgenommen wird. Damit wird verhindert, dass trotz Unsicherheit eine abschliessende Beurteilung abgegeben wird. Diese Neuerungen tragen dazu bei, die Fahreignungsuntersuchungen gesamtschweizerisch zu verbessern.

Aktualisierung der medizinischen Mindestanforderungen

Der Bundesrat hat heute ausserdem beschlossen, die aus den 1970er-Jahren stammenden medizinischen Mindestanforderungen dem heutigen Stand der Wissenschaft und Technik anzupassen. Die wesentlichen inhaltlichen Neuerungen betreffen das Sehvermögen. Die Sehschärfewerte und Gesichtsfeldgrenzen orientieren sich künftig an den europaweit üblichen Anforderungen, was eine leichte Lockerung der bisherigen Mindestanforderungen zur Folge hat. Weiter hat der Bundesrat für Berufschauffeure die Vorgaben zur Mindestkörpergrösse gestrichen, weil die heutigen Führersitze flexibel anpassbar sind. Zudem hat er das Verbot, fehlendes Hörvermögen mit Hörgeräten zu beheben, aufgehoben. Heute sind Geräte erhältlich, die die Geräusche sehr differenziert verstärken können (und nicht wie früher nur den Motorenlärm). Im Weiteren hat er die verkehrsmedizinische Bedeutung einzelner Krankheiten detaillierter geregelt (z.B. Diabetes).

Motorisierte Mobilität erhalten

Die bereits bestehende Möglichkeit, die Fahrberechtigung falls medizinisch begründbar nur zu beschränken, statt ganz aufzuheben, wird neu in der Verordnung präziser geregelt. So kann die Zulassungsbehörde die Fahrberechtigung zum Beispiel mit einem Autobahn- oder Nachtfahrtverbot verknüpfen. Es ist auch möglich, die Fahrberechtigung auf speziell ausgerüstete Fahrzeuge (z.B. mit Bremsassistent, Automatikgetriebe) oder auf Fahrten innerhalb eines bestimmten Rayons oder für eine bestimmte Strecke (Weiler - Dorf) zu beschränken. Solange sich die Person an die Anordnung hält und ihr gesundheitlicher Zustand die erlaubten Fahrten auf sichere Art ermöglicht, kann so die motorisierte Mobilität beibehalten werden.

Downloads:

Faktenblatt: Qualitative Verbesserung der Fahreignungsabklärungen

Faktenblatt: Aktualisierte medizinische Mindestanforderungen - wichtige Änderungen

Verordnung über eine Teilinkraftsetzung der Änderung vom 15. Juni 2012 des Strassenverkehrsgesetzes (Entwurf 01.07.2015)

Verkehrszulassungsverordnung (VZV) (Entwurf 01.07.2015)

Fahreignung - Erläuterungen zu den Änderungen der Verkehrszulassungsverordnung (VZV)

(BR, 01.07.2015)